Wie man hört, wars ja nicht so schlimm, aber zum rechtlichen, nachdem hier offenbar einige Leute ein bisserl "einfahren" würden:
Electra schrieb:
>Nach § 8 (3) AngG handelt es sich um eine bezahlte Abwesenheit.
Der Paragraph lautet
"(3) Der Angestellte behält ferner den Anspruch auf das Entgelt,
wenn er durch andere wichtige, seine Person betreffende Gründe ohne sein Verschulden während einer verhältnismäßig kurzen Zeit an der Leistung seiner Dienste verhindert wird."
Ob die Gründe seine Person betreffen sei jetzt mal hintan gestellt, aber jedenfalls wird er nicht am Dienst verhindert, es gibt ja bekanntlich genug andere Möglichkeiten, an den Dienstort zu kommen.
dark[SM]art schrieb:
> Arbeiterkammer hin): Wenn Du KEINE Möglichkeit hast, in die
> Arbeit zu kommen, weil Du zB 20 Kilometer vom Büro entfernt
(...)
> dann hast Du das Recht auf "bezahlte untertägige Absenz".
Soweit ich weiss, gibt es in Österreich _keinerlei_ Regelung bezüglich Streikrecht, d.h. ein Fernbleiben ist einfach ein Grund zur sofortigen Entlassungsgrund, und nicht auch noch auf Bezahlung.
Die üblichen Paragraphen bezüglich Dienstverhinderung stellen auf "unvorhersehbare Ereignisse" ab, gegebenfalls auch eine Panne auf der Autobahn, deren Behebung Dich einen halben Tag kostet oder ähnlichem, dieser Streik war jedoch angekündigt und damit genau kalkulierbar.
Solltest Du anderslautende Gesetze gefunden haben - und bitte nicht "Auskunft der Arbeitskammer", sondern lass dir dort die Paragraphen geben und prüfe selbst - lass ich mich gern überzeugen, mich würde aber wundern, falls es sowas gibt.
Im Übrigen ist nicht Schüssel der Streikaufrufer, sondern der ÖGB, der als Verein glaubt, einen Beschluss der demokratisch gewählten Mehrheitsregierung ablehnen zu können. _Ich_ nenne sowas Ignoranz gegenüber dem Demokratiessystems.