Klar sagt er das. Weil: Er will ja, daß sein Unternehmen läuft, und
er müßte wirklich viel Geld zahlen, wenn die komplette Belegschaft
nicht käme. Dennoch (und ich weise noch einmal auf die
Arbeiterkammer hin): Wenn Du KEINE Möglichkeit hast, in die
Arbeit zu kommen, weil Du zB 20 Kilometer vom Büro entfernt
wohnst und man Dir nicht zumuten kann, zu Fuß zu gehen, weil
kein Kollege in Deiner Nähe wohnt, der Dich mitnehmen kann,
weil die Taxi-Kosten den sogenannten "Gering-Betrag" überschreiten,
dann hast Du das Recht auf "bezahlte untertägige Absenz".
Sicher, das Statement klingt bedrohlich. Von wegen "Wennst nicht
kommst, dann hast Du einen Job gehabt", aber sollte er Dich tatsächlich
'raushauen wollen, weil Du aufgrund des Streiks nicht zur Arbeit
gekommen bist, bekommst Du vor jedem Gericht Recht.
Ausprobieren würde ich's - eh klar - trotzdem nicht. Weil man will
ja kein schlechtes Arbeitsklima. Aber wenn's nicht geht, geht's
einfach nicht.