BekanntmachungenLetzter Beitrag
BekanntmachungFreundesfunktion zur Zeit deaktiviert03.06.20 00:50
BekanntmachungHinweis bezüglich korrekter Benutzung des "antworten" Buttons09.05.13 18:22
avatar 05.05.03 12:42
Zur Erinnerung:
Morgen(Di.06.05.03)streiken alle U-Bahnen,Busse+Straßenbahnen(S-Bahnen nicht) in Wien bis 11Uhr!!!
Das heißt,tief in die Tasche greifen+mit dem Taxi in die Arbeit fahren:-(((
Llewelyn
05.05.03 12:50
dark[SM]art
05.05.03 13:05

Ah so? Ein Streik ist "höherer Gewalt" -> Du mußt
da gar nichts zahlen. Wär' ja noch schöner.
Die Rechtslage ist in dieser Frage zwar sehr
umstritten und unklar. Herrschende Meinung ist
allerdings, dass arbeitswillige Arbeitnehmer, die
durch einen Streik an der Arbeitsleistung gehindert
werden, grundsätzlich Anspruch auf das laufende
Entgelt haben. Begründung dafür ist, dass die
Arbeitsleistung der arbeitsbereiten Mitarbeiter primär
durch den Arbeitgeber verhindert wird, der die
Forderung der streikenden Arbeitnehmer nicht erfüllt.
avatar 05.05.03 13:08
na fein, dann muß ich nur mehr "nachweisen", daß ich eh arbeiten wollte und wegen der streikmaßnahmen meinen arbeitsplatz nicht rechtzeitig erreicht habe ?.....stimmt aber so leider nicht !
Anonymer Benutzer
05.05.03 13:10
>Ah so? Ein Streik ist "höherer Gewalt" -> Du mußt
>da gar nichts zahlen

ob der taxifahrer das akzeptiert wage ich aber zu bezweifeln :-)
avatar 05.05.03 13:10
Aha,danke...Meine Chefin wird mir das Taxi aber sicher nicht bezahlen.
Ist zu geizig.
Frag sie mal vorsichtig
Electra
05.05.03 13:18
ganz genau: Nach § 8 (3) AngG handelt es sich um eine bezahlte Abwesenheit.
05.05.03 13:19
dark[SM]art schrieb:
>
>Begründung dafür ist, dass die
> Arbeitsleistung der arbeitsbereiten Mitarbeiter primär
> durch den Arbeitgeber verhindert wird, der die
> Forderung der streikenden Arbeitnehmer nicht erfüllt.

den arbeitdgeber zeigst ma, der was gegen die pensionsreform was machen kann?!
bzw. kann der arbeitsgeber gar nix dagegen tun, höchstens mr schüssel & co sind der arbeitsgeber ...

irgendewie funkt das nicht, was du da schreibst, oder hab ich da was nicht verstanden ?
avatar 05.05.03 13:23
Bin die einzige Mitarbeiterin+muß das Geschäft aufsperren.
Da nützen §-e leider nix:-(
So was ungutes....
dark[SM]art
05.05.03 13:31
Stimmt sehr wohl, kannst es ja nachschlagen (Arbeiterkammer):
Wenn Du auf Grund von Streiks, die den Verkehr betreffen nicht
pünktlich zur Arbeit kommen kannst, ist grundsätzlich davon
auszugehen, dass es sich um eine unverschuldete, tatsächliche
Dienstverhinderung handelt, wie sie bei zB Zugverspätungen,
Verkehrseinstellungen, Monsterstaus (oder eben auch Streiks
bei Massenverkehrsmitteln) eben vorkommen können. Du mußt
allerdings Deinen Arbeitgeber über die Verspätung informieren.
Den Anspruch auf Entgelt für den Zeitraum der Verspätung
haben Angestellte grundsätzlich laut Angestelltengesetz.
avatar 05.05.03 13:33
hier gehts nicht um die pensionsreform, sondern um "streik" (generell gesehen).

ob die normalen arbeitnehmer zu spät oder garnicht in die arbeit kommen (obwohl sie "wollen") oder fürs taxi brennen müssen ist dem schüssel natürlich egal ... er fährt ein tolles auto (bzw. läßt sich fahren).

ich werde mein bezingeld der firma verrechnen *g*
dark[SM]art
05.05.03 13:38

Bei der Pensionsreform kann Dein Arbeitgeber natürlich nix machen,
aber es wird grundsätzlich ja eher selten wegen einer Pensionsreform
gestreikt. Das Gesetz bezieht sich auf einen "Norm-Streik", bei dem
es um bessere Arbeitsqualität, mehr Lohn etc.pp. geht - und kann, wird
und muß auch in diesem Fall zu Lasten des Arbeitgebers ausgelegt
werden. So ist das nun einmal, alles recht hypothetisch und theoretisch,
doch es fällt zu den Gunsten des Arbeitnehmers aus. Und das sollte
uns doch freuen, oder?
dark[SM]art
05.05.03 13:40

So ist's richtig. Ich bleibe gleich ganz zuhaus,
weil ich ohne Öffis nicht ins Büro komme.
Mein Arbeitgeber ist informiert und zahlt mir
meinen Tagessatz. Er ist eben wirklich gut
erzogen. ;o)
avatar 05.05.03 13:42
hier nun das statements unserer geschäftsführung dazu:
wie würdest du das denn interpretieren ?
_____

In Abstimmung zwischen Geschäftsführung und Betriebsrat informieren wir Sie über die arbeitsrechtlichen Folgen der daraus zu erwartenden Verspätungen.

Alle MitarbeiterInnen haben die Verpflichtung bei absehbaren Verkehrsstörungen (also nach Ankündigung der einzelnen Maßnahmen bei den öffentlichen Verkehrsmitteln) alles Zumutbare zu unternehmen, um ihren Arbeitsplatz trotzdem rechtzeitig bzw. so bald wie möglich zu erreichen (z.B. früher weggehen/wegfahren, auf andere verfügbare Verkehrsmittel ausweichen, Fahrgemeinschaft, alternative Beförderungsmittel, etc.).

Wenn alle möglichen und zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden und das Erreichen des Arbeitsplatzes trotzdem nicht rechtzeitig möglich ist, gilt die dadurch entstehende Fehlzeit als entgeltpflichtige Arbeitsverhinderung (bezahlte untertägige Absenz). Bitte beachten Sie: der Zeitraum der entgeltpflichtigen Arbeitsverhinderung beginnt frühestens entweder mit dem fiktiven Dienstzeitbeginn gemäß Dienstzeitmodell (7.30 Uhr) oder – wenn der regelmäßige individuelle Dienstzeitbeginn abweichend davon ist – mit dem sonst üblichen Dienstbeginn und endet mit dem Zeitpunkt des tatsächlichen Eintreffens am Arbeitsplatz.

Grundsätzlich haben alle MitarbeiterInnen dafür Sorge zu tragen, dass Sie nach Maßgabe der besonderen Umstände an ihren Arbeitsplatz erscheinen.
dark[SM]art
05.05.03 13:55
Klar sagt er das. Weil: Er will ja, daß sein Unternehmen läuft, und
er müßte wirklich viel Geld zahlen, wenn die komplette Belegschaft
nicht käme. Dennoch (und ich weise noch einmal auf die
Arbeiterkammer hin): Wenn Du KEINE Möglichkeit hast, in die
Arbeit zu kommen, weil Du zB 20 Kilometer vom Büro entfernt
wohnst und man Dir nicht zumuten kann, zu Fuß zu gehen, weil
kein Kollege in Deiner Nähe wohnt, der Dich mitnehmen kann,
weil die Taxi-Kosten den sogenannten "Gering-Betrag" überschreiten,
dann hast Du das Recht auf "bezahlte untertägige Absenz".

Sicher, das Statement klingt bedrohlich. Von wegen "Wennst nicht
kommst, dann hast Du einen Job gehabt", aber sollte er Dich tatsächlich
'raushauen wollen, weil Du aufgrund des Streiks nicht zur Arbeit
gekommen bist, bekommst Du vor jedem Gericht Recht.

Ausprobieren würde ich's - eh klar - trotzdem nicht. Weil man will
ja kein schlechtes Arbeitsklima. Aber wenn's nicht geht, geht's
einfach nicht.
Es tut uns leid, aber in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken um Dich einzuloggen