Vorab: die Artikel sind wirklich amüsant zu lesen ;)
Der Artikel aus dem Standard vermengt 2 unterschiedliche Themenbereiche:
1) Vergabe von OP Terminen gegen finanzielle Zuwendungen
2) Einkauf von Material und Großgeräten
Zu Punkt 1: hier gab es bereits vor ca. 6 Monaten eine Bericht in "Thema" dazu, wo ich leider den link nicht mehr finde... aber egal. Über Zusatzversicherungen sind frühere Terminvergaben prinzipiell im Legalen möglich, sowie Zuweisungen über einen Wahlarzt in ein Belegkrankenhaus.
Insgesamt aber einen Op Termin für einen größeren Eingriff gegen eine gewisse Summe Bargeld in einem öffentlichen KH zu bekommen ist sehr unwahrscheinlich da neben dem Abteilungschef es sämtliche Kollegen mitbekommen wenn der über Wochen feststehende OP Plan plötzlich ohne Begründung geändert wird. Mag sicher vorkommen aber die im Artikel erwähnten 10% kann ich mir nicht vorstellen.
Aber ich möchte die Diskussion etwas weiter spinnen: wieso gibt es so lange Wartezeiten auf gewisse Operationen? Warum wird hier der Möglichkeit zur Korruption überhaupt Raum gelassen?
Zu Punkt 2
Der Einkauf von Material und Großgeräten obliegt entweder einer zentralen Stelle (im Burgenland zB der KRAGES) wo man als Arzt genau überhaupt keinen Einfluss hat von welchem Anbieter gekauft wird, die Entscheidungen trifft die wirtschaftliche Leitung.
Der 2. Artikel beschreibt sehr gut einen ewigen Zwiespalt der modernen Medizin - welche Untersuchung führe ich durch, welche Folgen resultieren daraus. Prinzipiell müssen diese Punkte mit dem Patienten erörtert werden um eine gemeinsame Lösung zu finden, am konkreten Beispiel des Wirbelsäulen Röntgens hier gut dargestellt (wobei ich dem Neurologen in dem Punkt dass es nur 4 Indikationen gibt widersprechen muß).
Ein weiteres Problem ist die zunehmende "Absicherungsmedizin" da sich auch Österreich langsam bzgl. juristischen Konsequenzen dem amerikanischen Vorbild anzugleichen droht - damit meine ich, wenn ich eine Röntgen Untersuchung unterlasse, wäre ich, sollte eine schwerwiegende Pathologie vorliegen die ich in der klinischen Untersuchung nicht erkannt habe, rechtlich einer Fahrlässigkeitsklage ausgesetzt.
Die Folge ist: viele medizinisch nicht "zwingend" notwendige Untersuchungen werden getätigt um sich rechtlich abzusichern, der Patient wird an weiter Fachärzte überwiesen. Somit kommt dann der eben genannte "Nocebo" Effekt sicherlich in vereinzelten Fällen zum Tragen.
Wobei man erähnen muß das der Artikel absichtlich etwas überspitzt formuliert ist, wohl um ein gezielteres Bewußtsein zu schaffen und um die Zielgruppe aus der möglichen Alltagslethargie zu reissen ;)
1 mal bearbeitet. Zuletzt am 27.06.14 18:06 von Livius.