auszüge aus den "behandlungsmethoden" der ami-folterknechte :
Der WARNGRIFF bestand darin, „die Person mit beiden Händen zu packen, eine an jeder Kragenseite, in einer kontrollierten, schnellen Bewegung".
Für den WANDWURF „wird eine biegsame falsche Wand errichtet. Die Person wird mit den Fersen an der Wand positioniert. Der Vernehmer zieht die Person zu sich heran und stößt sie dann schnell und fest in die Wand, so dass die Schulterblätter auftreffen. Kopf und Hals sind durch ein Handtuch oder Schlauch geschützt, um Schleudertrauma zu vermeiden."
Der GESICHTSGRIFF „wird benutzt, um einen Kopf unbeweglich festzuhalten. Je eine offene Handfläche kommt auf einer Wange zu liegen, die gespreizten Finger liegen weitab von den Augen des Verhörten."
Die Ohrfeige oder BELEIDIGUNGSSCHLAG geschah „mit leicht gespreizter Hand. Es kommt zu Direktkontakt auf der Fläche zwischen Kinnspitze und Ohrläppchen." Das Ziel sei kein bleibender physischer Schmerz, „sondern Überraschung, Schreck und Erniedrigung."
Der BAUCHSCHLAG bestand im kurzen Hieb auf die Bauchdecke mit offener Hand, aus dem Ellenbogengelenk heraus. Verboten war es, dabei Ringe oder anderes zu tragen. Medizinisches Personal überwachte die Lage.
Die EINSPERRKISTE hatte zwei Varianten. „Im größeren der Behälter kann die Person stehen oder sitzen; der kleinere Behälter ist groß genug, um zu sitzen. Die Behältnisse sind dunkel. Die Einsperrzeit im großen Container kann bis zu 18 Stunden betragen, im kleineren nicht mehr als zwei."
NACKTHEIT sollte bei den Verhörten vor allem ein „Gefühl der Scham und Machtlosigkeit" erzeugen.
Wandstehen „wird angewandt, um Muskelermüdung zu erzeugen. Die Person steht 1,2 bis 1,5 Meter von einer Wand entfernt, Füße in Schulterweite auseinander, Arme ausgestreckt. Die Fingerspitzen berühren die Wand. Sie tragen das gesamte Körpergewicht. Der Person ist nicht erlaubt, sich zu bewegen."
STRESSHALTUNGEN sollten „in eine Reihe von Varianten benutzt werden. Man hat uns gesagt, sie seien nicht dazu gedacht, Schmerzen zu erzeugen, wie sie Verdrehung oder Verzerrung mit sich bringen. Es gehe mehr um physische Unbehaglichkeit (physical discomfort) durch Muskelermüdung." Zwei Positionen sollten bei Abu Subaidah angewendet werden: „Sitzen mit ausgestreckten Beinen, die Arme über dem Kopf ausgestreckt; und Knien mit um 45 Grad zurückgelehntem Körper."
SCHLAFENTZUG sollte „die Fähigkeit senken, denken zu können". Das erlaubte Maximum sollten 180 Stunden Schlafentzug sein, abgelöst von „mindestens acht Stunden Schlaf". Nach diesen acht Stunden durfte die CIA den Schlafentzug sofort wieder aufnehmen.
WASSERDUSCHE mit Schläuchen sollte „den Widerstand des Verhörten brechen". Internierte durften mit fünf Grad kaltem Wasser bis zu zwanzig Minuten besprüht werden, bis zu 40 Minuten lang mit zehn Grad kaltem Wasser, und bis zu einer Stunde lang mit 15 Grad kühlem Wasser. Es musste sich um Trinkwasser handeln, und die Raumtemperatur durfte nicht unter zwanzig Grad fallen.
da ziehts einem die schuh aus, echt
vor allem die umschreibungen sind ein hammer ...