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BekanntmachungHinweis bezüglich korrekter Benutzung des "antworten" Buttons09.05.13 18:22
avatar 07.01.09 21:44
Zitat
Ich nicht
Aber in dem Fall von Zebra

Hey!!! Das Zebra bitte nicht mit Irgend_wem verwechseln :)
avatar 07.01.09 22:29
weil mir grad fad ist...

grundsätzlich geht der gesetzgeber beim begriff "diskriminierung" in sinne des art. 7 b-vg (=bundesverfassungsgesetz) davon aus, dass menschen auf grund unveränderlicher - persönlicher oder kollektiver - eigenschaften ungleich behandelt werden könnten. zu den unveränderlichen eigenschaften zählen sowohl körperliche (geschlecht, hautfarbe, grösse, etc.) als auch soziale (religion, herkunft, muttersprache,...) eigenschaften. bei einigen eigenschaften ist die diskriminierung mittlerweile explizit verboten, in anderen bereichen gibt es noch einiges an nachholbedarf (behindertenrechte, transgender,...)

willkürlich veränderliche eigenschaften (wie in diesem fall kleidung) sind - grob gesprochen - beidseitig durch die persönliche freiheit des einzelnen geschützt. beispiel: es kann dir niemand verbieten, eine neonpinke hose zu tragen - gleichzeitig kann mir niemand vorschreiben, träger von neonpinken hosen zu mögen...

auch wenn etwas gemein, unfair oder böse ist, ist es im juristischen sinn noch lange keine diskriminierung. aus gutem grund: eine anwendung dieses begriffs z.b. auf ausschliesslich freiwillige identifikationsmerkmale würde nicht nur der schutzintention der verfassung sondern letztendlich auch den menschenrechten widersprechen. ergo: sowas wirst du hier in keiner aktuellen judikatur finden.

so ganz nebenbei: art. 5, 6 und 18 stgg (=staatsgrundgesetz, auch im verfassungsrang) garantiert u.a. die eigentums- und erwerbsfreiheit. d.h. wie ich meinen betrieb führe, welche kunden ich haben will und welche eben nicht, ist - sofern ich mich innerhalb des gesetzlich definierten rahmens bewege - einzig und allein meine sache. ich könnte dir z.b. ganz einfach verbieten, meine firma zu betreten - und du kannst genau garnix dagegen machen.


Zitat
SpassimQuadrat
"sexueller Orientierung" da könnte man auch zb einfach behaupten man sei hetero ;)

au! du hast wirklich keine ahnung... schreib doch bitte nicht so einen schwachsinn!!


Zitat
SpassimQuadrat
da wär jetzt natürlich interessant zu wissen ob man einen dresscode beim eingang ankündigen muss, oder das auch im nachhinein machen kann (wenn der besucher vl sogar schon eintritt etc gezahlt hat)

sowohl das kassieren des eintritts als auch die annahme einer bestellung begründet ein vertragsverhältnis. ein konsument hat das recht, sämtliche dafür relevanten (preis, ware, leistung) bzw. von den üblichen gepflogenheiten abweichenden (programm, dresscode,...) vertragsbestandteile vorher zu erfahren. ergo: wenn es einen dresscode gibt, muss das rechtzeitig bekanntgegeben werden. das heisst aber nicht, dass unbedingt schon beim eingang ein schild hängen muss...
im konkreten fall bezog sich der dresscode auf den nächsten besuch... das ist - wie auch schon von anderen erwähnt - mehr als rechtzeitig!



Zitat
SpassimQuadrat
es is diskriminierung... wenn dus mir nicht glaubst kannst du ja gern nen rechtanwalt fragen

eben nicht, q.e.d.
btw: danke für den hinweis, aber ich bin schon seit fast zehn jahren mit straf- zivil- und gewerberecht beschäftigt ;)
avatar 07.01.09 22:32
genau, zebra ist schliesslich nicht irgendwer! ;)

sind das eigentlich ärsche in deinem avatar?
avatar 07.01.09 22:46
Zitat
Zebra
Zitat
Irgend_wer



Zitat
Zebra

Soviel zum: Ich armer Grufti werde diskriminiert. Fühl mich schon sehr erleichtert (:D

Ja runterspielen kann man’s ja. Ich bin nie in Selbstmitleid versunken, Zebra!
So wie sich zum Beispiel dein letzter Satz angehört hat!


Smilies deuten normalerweise an, dass man sich von der Aussage distanziert bzw. sie nicht ganz ernst meint. Genauer lesen, Irgend_wer!!!

tja, smilies können aber auch ins gegenteil ampfunden werden, vor allem bei einer so zynischen anmerkung wie deiner... also besser schreiben, zebra!


also: rechtlich gesehen MUSS der besitzer öffentlich und deutlich angeben/bekanntgeben, dass eine Kleiderordnung vorherrscht.

in unserem fall wurde uns zwar mitgeteilt, uns nicht so zu kleiden, dennoch:

in den letzten paar besuchen im CC haben wir gemerkt, dass sie nichts dagegen unternehmen. diejenigen, die gut bestückt mit nieten, etc sind, kommen nicht mehr (der stolz ist verletzt), und wir sind noch immer dunkler angezogen.

neulich hat uns eine kellnerin angesprochen, dass wir so "farbig" viel besser aussehen, das lustige: wir waren angezogen wie immer...
ich denke jedenfalls, diese Aufregung galt nur dem stacheligen silberdings und springern.

generell zu dem thema: es wäre rechtlich gesehen diskriminierung und kann auch zur anzeige gebracht werden, sofern die Kleiderordnung nicht öffentlich ausgehängt oder allgemein bekannt gegeben wurde.
07.01.09 23:28
Zitat
Zebra
Zitat
Ich nicht
Aber in dem Fall von Zebra

Hey!!! Das Zebra bitte nicht mit Irgend_wem verwechseln :)
Sorry, mein Fähler....

Zitat

es wäre rechtlich gesehen diskriminierung und kann auch zur anzeige gebracht werden,
Nein, wäre es nicht. Lies dir einfach mal die letzten paar Beiträge durch.
Nicht alles was dir gegen den Strich geht ist automatisch Diskriminierung.
avatar 08.01.09 01:55
Zitat
mort
sind das eigentlich ärsche in deinem avatar?

Klar! Damit ihr mich besser lecken könnt :)
avatar 08.01.09 14:50
Zitat
SpassimQuadrat
laut meines wissen fallt der fall den die thread eröffnerin geschildert hat eindeutig unter diskriminierung.

Wenn du dir so sicher bist, dass diese Klage durchgeht, könntest du auch das Geld für das Verfahren vorstrecken... oder dir überlegen, ob die Situation so eindeutig ist, einen größeren Geldbetrag drauf zu wetten. Vielleicht sieht deine Beurteilung der Lage dann anders aus...
avatar 08.01.09 16:07
Zitat
Zebra
Zitat
mort
sind das eigentlich ärsche in deinem avatar?

Klar! Damit ihr mich besser lecken könnt :)

hast kein klopapier mehr..?







(scnr)
09.01.09 12:35
Zitat
Alerion
Zitat
SpassimQuadrat
laut meines wissen fallt der fall den die thread eröffnerin geschildert hat eindeutig unter diskriminierung.

Wenn du dir so sicher bist, dass diese Klage durchgeht, könntest du auch das Geld für das Verfahren vorstrecken... oder dir überlegen, ob die Situation so eindeutig ist, einen größeren Geldbetrag drauf zu wetten. Vielleicht sieht deine Beurteilung der Lage dann anders aus...

nö, da steht das es diskriminierung ist, und nicht das die klage durchgeht ... kommt natürlich auf die fähigkeiten der beiden rechtanwälte an.
09.01.09 14:13
Und warum glaubst du immer noch daß es sich um Diskriminierung handelt obwohl du mittlerweile mit Beiträgen überschüttet wurdest die alle das Gegenteil beweisen?
avatar 09.01.09 14:21
Zitat

es wäre rechtlich gesehen diskriminierung und kann auch zur anzeige gebracht werden,
Nein, wäre es nicht. Lies dir einfach mal die letzten paar Beiträge durch.
Nicht alles was dir gegen den Strich geht ist automatisch Diskriminierung.[/quote]

du denkst wohl ich führ mich auf wie der ärgste revoluzzer!
und das hat nichts mit "das geht dem kleinen medl gegen den strich" zu tun! diskriminierung kann weitläufig definiert werden, aber wenn der fall nicht rechtlich als diskriminierung gilt, dann auf jeden fall gesellschaftlich! naja, ICH NICHT , ich habe mir sehr wohl alle beiträge durchgelesen, und von beiden Möglichkeiten gehört.

"Eine mittelbare Diskriminierung im Sinne dieser Vereinbarung liegt vor, wenn eine Person in einer vergleichbaren Situation schlechter als eine andere Person behandelt worden ist, behandelt wird, oder behandelt werden würde."
diesen Satz kannst du auf mehreren seiten im i-net lesen, und darunter verstehe ich auch unsere situation.

ich wurde hier sicher mehr informiert, gebe ich zu, aber deshalb habe ich den threat auch geöffnet, um informationen zu erhalten und nicht um mich hier für naiv und "arm" darstellen zu lassen!
meine meinung, eure meinung, ok, aber zum diskutieren sind wir ja hier...
avatar 09.01.09 19:53
es lebe der heiligengeistplatz :)
09.01.09 21:41
Zitat

du denkst wohl ich führ mich auf wie der ärgste revoluzzer!
und das hat nichts mit "das geht dem kleinen medl gegen den strich" zu tun! diskriminierung kann weitläufig definiert werden, aber wenn der fall nicht rechtlich als diskriminierung gilt, dann auf jeden fall gesellschaftlich! naja, ICH NICHT , ich habe mir sehr wohl alle beiträge durchgelesen, und von beiden Möglichkeiten gehört.
Ich habe dir von Anfang an geschrieben daß ich deinen Ärger darüber sehr gut verstehen kann. Wer kann das nicht?
Was ich geschrieben habe war ja auch nicht gegen dich gerichtet sondern sollte nur aufzeigen, daß es eben nicht so ist wie sich SpassimQuadrat das vorstellt. Bei seinen Beiträgen hatte man den Eindruck er wäre der Meinung man könne den Lokalbetreiber einfach anzeigen und schon schwämme man in Geld (Schadenersatz).

Zitat

ich wurde hier sicher mehr informiert, gebe ich zu, aber deshalb habe ich den threat auch geöffnet, um informationen zu erhalten und nicht um mich hier für naiv und "arm" darstellen zu lassen!
Hat ja niemand (beabsichtigt).
avatar 09.01.09 23:39
Zitat
Irgend_wer
"Eine mittelbare Diskriminierung im Sinne dieser Vereinbarung liegt vor, wenn eine Person in einer vergleichbaren Situation schlechter als eine andere Person behandelt worden ist, behandelt wird, oder behandelt werden würde."
diesen Satz kannst du auf mehreren seiten im i-net lesen, und darunter verstehe ich auch unsere situation.

tut mir leid dich korrigieren zu müssen:
dieser satz stammt laut google aus dem entwurf einer dienstvereinbarung für die kommunalen beschäftigten der stadt mainz. wenn du die ganze vereinbarung gelesen hättest anstatt dir nur ein paar genehme zeilen herauszupicken, wäre dir folgender satz sicher nicht entgangen:

Zitat

Entsprechend des Grundsatzes der Nichtdiskriminierung und der Gleichbehandlung
sind alle unmittelbaren und mittelbaren Diskriminierungen aufgrund der ethnischen Her-
kunft, Abstammung, Religion, Nationalität, des Alters oder der sexuellen Orientierung
sowie Belästigungen, Mobbing und fremdenfeindliche Handlungen verboten.

steht übrigens in dem absatz direkt über deinem zitat... ;)


ausserdem solltest du gerade bei juristischen fragen nicht einfach "mehreren seiten im i-net" vertrauen sondern dich an etwas kompetenteren stellen orientieren. z.b.
Zitat
j. eichinger, wu wien, institut für arbeits- und sozialrecht
Definition Diskriminierung: Eine Benachteiligung oder Schlechterstellung einer bestimmten Person
oder Gruppe aus Gründen der Rasse oder ethnischen Herkunft, der Religion, der Weltanschauung,
des Alters, des Geschlechts, der sexuellen Ausrichtung oder einer Behinderung.

ergo: wenn ich mit martens, army-hose und zerrissenem shirt nicht zum opernball gelassen werde, ist es zwar eine riesengrosse unverschämte frechheit - aber noch lang keine diskriminierung. aber wenn ich wegen meiner blauen augen beim türken ums eck kein kebap bekommen würde, wär ich endlich auch mal wirklich diskriminiert :)
avatar 10.01.09 00:22
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