weil mir grad fad ist...
grundsätzlich geht der gesetzgeber beim begriff "diskriminierung" in sinne des art. 7 b-vg (=bundesverfassungsgesetz) davon aus, dass menschen auf grund
unveränderlicher - persönlicher oder kollektiver - eigenschaften ungleich behandelt werden könnten. zu den unveränderlichen eigenschaften zählen sowohl körperliche (geschlecht, hautfarbe, grösse, etc.) als auch soziale (religion, herkunft, muttersprache,...) eigenschaften. bei einigen eigenschaften ist die diskriminierung mittlerweile explizit verboten, in anderen bereichen gibt es noch einiges an nachholbedarf (behindertenrechte, transgender,...)
willkürlich veränderliche eigenschaften (wie in diesem fall kleidung) sind - grob gesprochen - beidseitig durch die persönliche freiheit des einzelnen geschützt. beispiel: es kann dir niemand verbieten, eine neonpinke hose zu tragen - gleichzeitig kann mir niemand vorschreiben, träger von neonpinken hosen zu mögen...
auch wenn etwas gemein, unfair oder böse ist, ist es im juristischen sinn noch lange keine diskriminierung. aus gutem grund: eine anwendung dieses begriffs z.b. auf ausschliesslich freiwillige identifikationsmerkmale würde nicht nur der schutzintention der verfassung sondern letztendlich auch den menschenrechten widersprechen. ergo: sowas wirst du hier in keiner aktuellen judikatur finden.
so ganz nebenbei: art. 5, 6 und 18 stgg (=staatsgrundgesetz, auch im verfassungsrang) garantiert u.a. die eigentums- und erwerbsfreiheit. d.h. wie ich meinen betrieb führe, welche kunden ich haben will und welche eben nicht, ist - sofern ich mich innerhalb des gesetzlich definierten rahmens bewege - einzig und allein meine sache. ich könnte dir z.b. ganz einfach verbieten, meine firma zu betreten - und du kannst genau garnix dagegen machen.
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SpassimQuadrat
"sexueller Orientierung" da könnte man auch zb einfach behaupten man sei hetero ;)
au! du hast wirklich keine ahnung... schreib doch bitte nicht so einen schwachsinn!!
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SpassimQuadrat
da wär jetzt natürlich interessant zu wissen ob man einen dresscode beim eingang ankündigen muss, oder das auch im nachhinein machen kann (wenn der besucher vl sogar schon eintritt etc gezahlt hat)
sowohl das kassieren des eintritts als auch die annahme einer bestellung begründet ein vertragsverhältnis. ein konsument hat das recht, sämtliche dafür relevanten (preis, ware, leistung) bzw. von den üblichen gepflogenheiten abweichenden (programm, dresscode,...) vertragsbestandteile vorher zu erfahren. ergo: wenn es einen dresscode gibt, muss das rechtzeitig bekanntgegeben werden. das heisst aber nicht, dass unbedingt schon beim eingang ein schild hängen muss...
im konkreten fall bezog sich der dresscode auf den
nächsten besuch... das ist - wie auch schon von anderen erwähnt - mehr als rechtzeitig!
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SpassimQuadrat
es is diskriminierung... wenn dus mir nicht glaubst kannst du ja gern nen rechtanwalt fragen
eben nicht, q.e.d.
btw: danke für den hinweis, aber ich bin schon seit fast zehn jahren mit straf- zivil- und gewerberecht beschäftigt ;)