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avatar 06.01.09 19:46
Zitat
Irgend_wer



Zitat
Zebra

Soviel zum: Ich armer Grufti werde diskriminiert. Fühl mich schon sehr erleichtert (:D

Ja runterspielen kann man’s ja. Ich bin nie in Selbstmitleid versunken, Zebra!
So wie sich zum Beispiel dein letzter Satz angehört hat!

Smilies deuten normalerweise an, dass man sich von der Aussage distanziert bzw. sie nicht ganz ernst meint. Genauer lesen, Irgend_wer!!!
07.01.09 15:08
07.01.09 15:33
avatar 07.01.09 16:19
plemplem
Geh bitte nur weil ein Gleichbehandlungsgesetz existiert, heißt das aber noch lange nicht, dass es eingehlten wird, bzw. dass du die Einhaltung per Prozess erzwingen kannst. Sonst gäbe es keine rassistischen Türsteher, keine geringeren Frauenlöhne,...vervollständig dir die Liste selbst.
07.01.09 16:40
hab ja auch nie behauptet dass sie gewinnen ... sagte nur das es so im gesetz steht.

die meisten leute bringen solche fälle eben nicht zu anzeige da sie sonst gefeuert werden oder der gastronom sich einen dementsprechenden legitimen grund einfallen lässt ;)
07.01.09 17:01
Abgesehen davon handelt es sich wohl in diesem Falle nicht um eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne.
Denn unter anderem kann man hier nachlesen:
Zitat

(1) Auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden,
Das gilt nicht nur für ein Arbeitsverhältnis sondern auch für
Zitat

4. beim Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
[www.jusline.at]#

Aber in dem Fall von Zebra geht es nicht um Weltanschauung, Religion oder dergleichen sondern darum, daß der Lokalbetreiber gerne ein anderes Image aufbauen möchte und zwar indem er nur mehr Leute reinläßt die so gekleidet sind wie ihm das gefällt.
Im Grunde also nichts anderes als ein Dresscode.

Mal abgesehen davon, was glaubst du, spassimquadrat, wieviele "turnbeschuhten", frustrierten Discogänger die des Lokals verwiesen (oder gar nicht erst reingelassen) wurden, sich auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen würden wenn es so einfach wäre Schadenersatz zugesprochen zu bekommen.
avatar 07.01.09 17:21
Ein Zitat aus dem Artikel (der übrigens einen Folder des Innenministeriums wiedergibt und nicht das Gesetz ist):

Zitat

"Von Diskriminierung spricht man in diesem Zusammenhang dann, wenn ein Vorurteil in einer benachteiligenden Ungleichbehandlung von Menschen Ausdruck findet: z. B. aufgrund von Merkmalen wie ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung, Kultur oder Religionszugehörigkeit."

Da auch die Beispiele einen durchaus anderen Charakter haben (die Herkunft ist im Vergleich zur Kleidung auch nicht zu ändern), würde ich mich nicht darauf verlassen... davon abgesehen ist nicht alles einklagbare auch sinnvoll smiling smiley
avatar 07.01.09 18:57
*seufz* ich weiss nicht ob du den text überhaupt gelesen hast, verstanden hast du ihn offensichtlich nicht.
extra für dich nochmal:

Zitat
Wann liegt eine Diskriminierung vor?
Von Diskriminierung spricht man in diesem Zusammenhang dann, wenn ein Vorurteil in einer benachteiligenden Ungleichbehandlung von Menschen Ausdruck findet: z. B. aufgrund von Merkmalen wie ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung, Kultur oder Religionszugehörigkeit.
(...)
Eine unterschiedliche Behandlung von bestimmten Personen ist dann sachlich gerechtfertigt und kein Fall von Diskriminierung, wenn Gründe vorliegen, die im Einzelnen eine Ungleichbehandlung rechtfertigen bzw. sogar erfordern. Gründe dieser Art sind vor allem schwerwiegende Störungen des Betriebs oder auch die Nichtbeachtung der Kleiderordnung des Lokals, die den Ausschluss einzelner Personen vom Zutritt zu einem Lokal nach sich ziehen können.

endlich kapiert?

falls nicht, geh bitte woanders spielen.
danke.
07.01.09 19:45
Zitat
mort
*seufz* ich weiss nicht ob du den text überhaupt gelesen hast, verstanden hast du ihn offensichtlich nicht.
extra für dich nochmal:

Zitat
Wann liegt eine Diskriminierung vor?
Von Diskriminierung spricht man in diesem Zusammenhang dann, wenn ein Vorurteil in einer benachteiligenden Ungleichbehandlung von Menschen Ausdruck findet: z. B. aufgrund von Merkmalen wie ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung, Kultur oder Religionszugehörigkeit.
(...)
Eine unterschiedliche Behandlung von bestimmten Personen ist dann sachlich gerechtfertigt und kein Fall von Diskriminierung, wenn Gründe vorliegen, die im Einzelnen eine Ungleichbehandlung rechtfertigen bzw. sogar erfordern. Gründe dieser Art sind vor allem schwerwiegende Störungen des Betriebs oder auch die Nichtbeachtung der Kleiderordnung des Lokals, die den Ausschluss einzelner Personen vom Zutritt zu einem Lokal nach sich ziehen können.

endlich kapiert?

falls nicht, geh bitte woanders spielen.
danke.

checkst du nicht dass man das auch durchsetzen kann ?

Zitat

wenn Gründe vorliegen, die im Einzelnen eine Ungleichbehandlung rechtfertigen bzw. sogar erfordern. Gründe dieser Art sind vor allem schwerwiegende Störungen des Betriebs oder auch die Nichtbeachtung der Kleiderordnung des Lokals, die den Ausschluss einzelner Personen vom Zutritt zu einem Lokal nach sich ziehen können.

genau diese gründe liegen nicht vor.

und deine peinliche kommtentar, nur weil ich recht hab und du gerade weinst kannst dir auch verkneifen ;)


es is diskriminierung... wenn dus mir nicht glaubst kannst du ja gern nen rechtanwalt fragen
(abgesehn davon werden hier nur beispiele aufgezählt... natürlich kann man menschen noch auf zig andere arten diskriminieren)
07.01.09 19:50
"davon abgesehen ist nicht alles einklagbare auch sinnvoll"

das steht außer frage ... hab ja nur die optionen aufgelegt, die sie haben.


"sexueller Orientierung" da könnte man auch zb einfach behaupten man sei hetero ;)




laut meines wissen fallt der fall den die thread eröffnerin geschildert hat eindeutig unter diskriminierung.
07.01.09 19:54
Zitat

genau diese gründe liegen nicht vor.
Doch, im Fall des Threaderöffners schon.
"Sperre für die Dunkeln" bezieht sich ja ganz offensichtlich auf die Kleidung.

(Wenn es sich auf die Hautfarbe bezöge wäre es tatsächlich Diskriminierung aber das ist hier nicht der Fall)
07.01.09 19:56
sie sagte ja dass sie beim eintretten auf keine kleiderordnung hingewiesen wurden und dass sie sonst auch immer da waren...

also wenn sie schon drinen sitzen und die kellnerin kommt aufeinmal mit ner kleiderordnung daher ... weiß nicht ob das geht
07.01.09 19:57
Zitat
Ich nicht
Abgesehen davon handelt es sich wohl in diesem Falle nicht um eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne.
Denn unter anderem kann man hier nachlesen:
Zitat

(1) Auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden,
Das gilt nicht nur für ein Arbeitsverhältnis sondern auch für
Zitat

4. beim Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
[www.jusline.at]#

Aber in dem Fall von Zebra geht es nicht um Weltanschauung, Religion oder dergleichen sondern darum, daß der Lokalbetreiber gerne ein anderes Image aufbauen möchte und zwar indem er nur mehr Leute reinläßt die so gekleidet sind wie ihm das gefällt.
Im Grunde also nichts anderes als ein Dresscode.

Mal abgesehen davon, was glaubst du, spassimquadrat, wieviele "turnbeschuhten", frustrierten Discogänger die des Lokals verwiesen (oder gar nicht erst reingelassen) wurden, sich auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen würden wenn es so einfach wäre Schadenersatz zugesprochen zu bekommen.

da wär jetzt natürlich interessant zu wissen ob man einen dresscode beim eingang ankündigen muss, oder das auch im nachhinein machen kann (wenn der besucher vl sogar schon eintritt etc gezahlt hat)
avatar 07.01.09 20:09
Zitat
SpassimQuadrat
Zitat
Ich nicht
Abgesehen davon handelt es sich wohl in diesem Falle nicht um eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne.
Denn unter anderem kann man hier nachlesen:
Zitat

(1) Auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden,
Das gilt nicht nur für ein Arbeitsverhältnis sondern auch für
Zitat

4. beim Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
[www.jusline.at]#

Aber in dem Fall von Zebra geht es nicht um Weltanschauung, Religion oder dergleichen sondern darum, daß der Lokalbetreiber gerne ein anderes Image aufbauen möchte und zwar indem er nur mehr Leute reinläßt die so gekleidet sind wie ihm das gefällt.
Im Grunde also nichts anderes als ein Dresscode.

Mal abgesehen davon, was glaubst du, spassimquadrat, wieviele "turnbeschuhten", frustrierten Discogänger die des Lokals verwiesen (oder gar nicht erst reingelassen) wurden, sich auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen würden wenn es so einfach wäre Schadenersatz zugesprochen zu bekommen.

da wär jetzt natürlich interessant zu wissen ob man einen dresscode beim eingang ankündigen muss, oder das auch im nachhinein machen kann (wenn der besucher vl sogar schon eintritt etc gezahlt hat)

So wie der Fall beschrieben wurde, wurde die Gruppe ja nicht aus dem Lokal geworfen, sondern nur darauf hingewiesen dass sie künftig in diesem Outfit nicht mehr erwünscht sind. Somit wurde der Dresscode nur für künftige Besuche (und somit mehr als rechtzeitig) bekannt gegeben.
07.01.09 20:26
Zitat

da wär jetzt natürlich interessant zu wissen ob man einen dresscode beim eingang ankündigen muss, oder das auch im nachhinein machen kann (wenn der besucher vl sogar schon eintritt etc gezahlt hat)
Ich bezweifle daß dies gesetzlich so genau geregelt ist.
Sie rauszuwerfen nachdem sie schon Eintritt bezahlt haben wäre natürlich nicht sehr nett, aber das ist ja nicht passiert.

Zitat

So wie der Fall beschrieben wurde, wurde die Gruppe ja nicht aus dem Lokal geworfen, sondern nur darauf hingewiesen dass sie künftig in diesem Outfit nicht mehr erwünscht sind. Somit wurde der Dresscode nur für künftige Besuche (und somit mehr als rechtzeitig) bekannt gegeben.
Seh' ich auch so.
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