Bekanntmachungen | Letzter Beitrag | |
---|---|---|
Freundesfunktion zur Zeit deaktiviert | 03.06.20 00:50 | |
Hinweis bezüglich korrekter Benutzung des "antworten" Buttons | 09.05.13 18:22 |
Zitat
Irgend_wer
Zitat
Zebra
Soviel zum: Ich armer Grufti werde diskriminiert. Fühl mich schon sehr erleichtert (:D
Ja runterspielen kann man’s ja. Ich bin nie in Selbstmitleid versunken, Zebra!
So wie sich zum Beispiel dein letzter Satz angehört hat!
Das gilt nicht nur für ein Arbeitsverhältnis sondern auch fürZitat
(1) Auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden,
[www.jusline.at]#Zitat
4. beim Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Zitat
"Von Diskriminierung spricht man in diesem Zusammenhang dann, wenn ein Vorurteil in einer benachteiligenden Ungleichbehandlung von Menschen Ausdruck findet: z. B. aufgrund von Merkmalen wie ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung, Kultur oder Religionszugehörigkeit."
Zitat
Wann liegt eine Diskriminierung vor?
Von Diskriminierung spricht man in diesem Zusammenhang dann, wenn ein Vorurteil in einer benachteiligenden Ungleichbehandlung von Menschen Ausdruck findet: z. B. aufgrund von Merkmalen wie ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung, Kultur oder Religionszugehörigkeit.
(...)
Eine unterschiedliche Behandlung von bestimmten Personen ist dann sachlich gerechtfertigt und kein Fall von Diskriminierung, wenn Gründe vorliegen, die im Einzelnen eine Ungleichbehandlung rechtfertigen bzw. sogar erfordern. Gründe dieser Art sind vor allem schwerwiegende Störungen des Betriebs oder auch die Nichtbeachtung der Kleiderordnung des Lokals, die den Ausschluss einzelner Personen vom Zutritt zu einem Lokal nach sich ziehen können.
Zitat
mort
*seufz* ich weiss nicht ob du den text überhaupt gelesen hast, verstanden hast du ihn offensichtlich nicht.
extra für dich nochmal:
Zitat
Wann liegt eine Diskriminierung vor?
Von Diskriminierung spricht man in diesem Zusammenhang dann, wenn ein Vorurteil in einer benachteiligenden Ungleichbehandlung von Menschen Ausdruck findet: z. B. aufgrund von Merkmalen wie ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Nationalität, Geschlecht, sexueller Orientierung, Kultur oder Religionszugehörigkeit.
(...)
Eine unterschiedliche Behandlung von bestimmten Personen ist dann sachlich gerechtfertigt und kein Fall von Diskriminierung, wenn Gründe vorliegen, die im Einzelnen eine Ungleichbehandlung rechtfertigen bzw. sogar erfordern. Gründe dieser Art sind vor allem schwerwiegende Störungen des Betriebs oder auch die Nichtbeachtung der Kleiderordnung des Lokals, die den Ausschluss einzelner Personen vom Zutritt zu einem Lokal nach sich ziehen können.
endlich kapiert?
falls nicht, geh bitte woanders spielen.
danke.
Zitat
wenn Gründe vorliegen, die im Einzelnen eine Ungleichbehandlung rechtfertigen bzw. sogar erfordern. Gründe dieser Art sind vor allem schwerwiegende Störungen des Betriebs oder auch die Nichtbeachtung der Kleiderordnung des Lokals, die den Ausschluss einzelner Personen vom Zutritt zu einem Lokal nach sich ziehen können.
Doch, im Fall des Threaderöffners schon.Zitat
genau diese gründe liegen nicht vor.
Zitat
Ich nicht
Abgesehen davon handelt es sich wohl in diesem Falle nicht um eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne.
Denn unter anderem kann man hier nachlesen:
Das gilt nicht nur für ein Arbeitsverhältnis sondern auch fürZitat
(1) Auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden,
[www.jusline.at]#Zitat
4. beim Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Aber in dem Fall von Zebra geht es nicht um Weltanschauung, Religion oder dergleichen sondern darum, daß der Lokalbetreiber gerne ein anderes Image aufbauen möchte und zwar indem er nur mehr Leute reinläßt die so gekleidet sind wie ihm das gefällt.
Im Grunde also nichts anderes als ein Dresscode.
Mal abgesehen davon, was glaubst du, spassimquadrat, wieviele "turnbeschuhten", frustrierten Discogänger die des Lokals verwiesen (oder gar nicht erst reingelassen) wurden, sich auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen würden wenn es so einfach wäre Schadenersatz zugesprochen zu bekommen.
Zitat
SpassimQuadrat
Zitat
Ich nicht
Abgesehen davon handelt es sich wohl in diesem Falle nicht um eine Diskriminierung im rechtlichen Sinne.
Denn unter anderem kann man hier nachlesen:
Das gilt nicht nur für ein Arbeitsverhältnis sondern auch fürZitat
(1) Auf Grund der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung darf im Zusammenhang mit einem Arbeitsverhältnis niemand unmittelbar oder mittelbar diskriminiert werden,
[www.jusline.at]#Zitat
4. beim Zugang zu und Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.
Aber in dem Fall von Zebra geht es nicht um Weltanschauung, Religion oder dergleichen sondern darum, daß der Lokalbetreiber gerne ein anderes Image aufbauen möchte und zwar indem er nur mehr Leute reinläßt die so gekleidet sind wie ihm das gefällt.
Im Grunde also nichts anderes als ein Dresscode.
Mal abgesehen davon, was glaubst du, spassimquadrat, wieviele "turnbeschuhten", frustrierten Discogänger die des Lokals verwiesen (oder gar nicht erst reingelassen) wurden, sich auf das Gleichbehandlungsgesetz berufen würden wenn es so einfach wäre Schadenersatz zugesprochen zu bekommen.
da wär jetzt natürlich interessant zu wissen ob man einen dresscode beim eingang ankündigen muss, oder das auch im nachhinein machen kann (wenn der besucher vl sogar schon eintritt etc gezahlt hat)
Ich bezweifle daß dies gesetzlich so genau geregelt ist.Zitat
da wär jetzt natürlich interessant zu wissen ob man einen dresscode beim eingang ankündigen muss, oder das auch im nachhinein machen kann (wenn der besucher vl sogar schon eintritt etc gezahlt hat)
Seh' ich auch so.Zitat
So wie der Fall beschrieben wurde, wurde die Gruppe ja nicht aus dem Lokal geworfen, sondern nur darauf hingewiesen dass sie künftig in diesem Outfit nicht mehr erwünscht sind. Somit wurde der Dresscode nur für künftige Besuche (und somit mehr als rechtzeitig) bekannt gegeben.