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Anonymer Benutzer
11.10.08 19:45
Hallo,

Wer haftet bei einem Einbruch für z.B eine beschädigte Tür?Der Mieter oder der Vermieter.

Falls sich jemand im Mitrecht auskennt wäre mir sehr geholfen.

lg
OnOff
avatar 12.10.08 09:11
Wohnungstür gehört nicht zum "Hausrat" und ist Eigentum vom Vermieter, der (bzw. dessen Versicherung) für etwaige Schäden aufkommen muß....soweit ich weiß.
avatar 12.10.08 14:42
VERmieter muß dafür haften ... also nicht du. melden solltest es du dem vermieter auf jeden fall.
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