Bartenstein sagt Komatrinken Kampf an:
Gewerbeordnungsnovelle als 'Aktion scharf'
Ausweitung des Alkoholverkaufsverbots für Handel
Ausweispflicht, strengere Kontrollen und Strafen
Im Kampf gegen das Komatrinken bei Jugendlichen wird es nun ernst: Wirtschaftsminister Martin Bartenstein hat die "Aktion scharf" gestartet. Die Maßnahmen beruhen auf der neuen Gewerbeordnungsnovelle und umfassen eine Ausweitung des Alkoholverkaufsverbots auf den Handel, Ausweispflicht, strengere Kontrollen und Strafen. Eine Weisung an alle Landeshauptleute soll eine stärkere Kontrolle gewährleisten, bestätigte das Ministerbüro einen entsprechenden Zeitungs-Bericht.
Ab sofort gilt das Alkoholverkaufsverbot auch im Handel, also z. B. in Supermärkten und Tankstellenshops: Demnach dürfen alkoholische Getränke nicht an Jugendliche abgegeben werden, die noch nicht das im jeweiligen Bundesland geltende Mindestalter erreicht haben. Laut Wirtschaftsministerium liegen die Altersgrenzen für harte Getränke in Burgenland, Wien, Niederösterreich und Vorarlberg bei 16 Jahren, in den übrigen Bundesländern bei 18 Jahren. Bisher gab es dieses Verbot nur in Gasthäusern oder auf Zeltfesten.
Generelle Ausweispflicht
Weiters wurde eine generelle Ausweispflicht eingeführt: Wirte, Händler oder Kassierer müssen demnach den Ausweis der Jugendlichen kontrollieren, "wenn auch nur der geringste Zweifel besteht, dass das Mindestalter des Jugendlichen noch nicht erreicht ist", hieß es von Seiten des Wirtschaftsministeriums. Der Ausweis müsse ein "möglichst fälschungssicherer" sein.
Bei Verstoß beträgt die Mindeststrafe für Wirte und den Handel nun 180 Euro - fünf Prozent der Maximalstrafe in der Höhe von 3.600 Euro. Im Wiederholungsfall droht der Verlust der Konzession, zu der es bisher laut Ministerium "fast nie" gekommen ist. Vor allem müsse stärker kontrolliert werden: Dazu gibt es nun eine Weisung von Bartenstein an die Landeshauptleute, damit die zuständigen Bezirksverwaltungsbehörden stärker und öfter kontrollieren. In sechs Monaten sollen die Landeschefs berichten, welche Schwerpunktaktionen durchgeführt wurden.
Zu bekämpfendes Phänomen
"Beim Komatrinken junger Menschen haben wir es mit einem Phänomen zu tun, das wir nach besten Kräften bekämpfen müssen", so Bartenstein. Das Maßnahmenpaket fungiere nun als eine Art "Zange" zwischen Länder- und Bundesgesetzgebung, Jugendschutz und Gewerberecht. Die Novelle der Gewerbeordnung wurde im Oktober des Vorjahres vom Ministerrat beschlossen und ist seit Ende Februar 2008 in Kraft.
Seitens der Gesundheitsministerin Andrea Kdolsky hieß es auf APA-Anfrage, diese Aktion sei ein weiterer wichtiger Schritt zur Bekämpfung des Alkoholmissbrauches bei Jugendlichen. Beim Komatrinken sei es wichtig, Ressort übergreifend und rasch zu handeln. So habe bereits auch die u. a. vom Gesundheitsministerium im Juni 2007 ins Leben gerufene Aktion "Nachdenken statt Nachschenken" zur Bewusstseinsschärfung beigetragen. Das Projekt der farblich codierten und fälschungssicheren Ausweisen "ist konkret im Werden", so ein Sprecher von Kdolsky.