Stranger schrieb:
>
soll man das kind andauernd durchfallen
> lassen ?! da sind die lehrer sehrwohl überfordert und allein
> gelassen. keinen kümmert es. jedem ist es wurscht. und wenn
> das ausländische kind sowieso in die nächste klasse kommt -
> wieso anstrengen ?!
eigentlich ist das nicht so bzw. sollte das so nicht sein. die regelung gilt nur, so lange der schüler außerordentlich ist. aber das ist er nur für eine begrenzte zeit, wenn er die einstufungsprüfung/en nicht besteht, fällt er durch. ich geh mal davon aus, dass es in der volksschule (um die es hier ja geht) eine ähnliche lösung gibt.
ja, ich denke man soll das kind durchfallen lassen. theoretisch soll ein lehrer ja den leistungszuwachs beurteilen und wenn der nach zwei jahren noch immer nicht gegeben ist, dann muss das konsequenzen haben - wie im restlichen leben auch.
nebenbei bemerkt, gibt es jede menge nicht-deutschsprachiger schüler und eltern ohne österreichische staatsbürgerschaft, daher sehe ich es auch nicht als pflicht österreichischer lehrer an ihnen einen staatsdienst zu leisten.
es ist nicht nur so, dass lehrer pflichten haben, sondern auch schüler bzw. deren eltern. eine dieser schülerpflichten ist es, für den unterricht ausgestattet zu sein, das heißt mit papier, stift und meiner meinung nach auch mit sprachkenntnissen bzw. dem willen diese zu erwerben ausgestattet zu sein.
und wenn sich jemand dem system nicht beugen will, dann bleibt ihm ja noch der externistenweg.