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avatar 16.06.05 01:31
> Laut Polizei sind immer noch ca 10% aller Autofahrer nicht angeschnallt.

anders ausgedrückt: 80% der leute die unterhalb des durchschnittlichen iqs liegen sind immer noch schlau genug sich anzuschnallen.

übrigens sollte man die gründe warum man angegurtet fährt in der fahrschule gelernt haben ;)
Anonymer Benutzer
16.06.05 07:35
Hi!

Interessant an der Heraushebung meines Posts in deiner Antwort ist, dass du wiederum nur auf die Selbstschädigung eingehst, aber eben nicht darauf, dass du sehr wohl andere Menschen gefährdest....???

Selbstschädidung und Selbstmord sind nach österr. Recht, so weit ich weiß eigentlich verboten...daher gibt es ja auch die Zwangseinweisung. Wozu denkst du ist die sonst da? Ursprünglich wurden Menschen mit Verdacht auf Selbstschädidung bzw. Suizidgefahr inhaftiert. Aber da wir heute in einer Welt der Psychologie leben, ist auch bekannt, dass eine sog. "Schutzhaft vor der eigenen Person" mit einem "normalen" Gefängnis keinen Sinn macht, daher wird eine Person mit diesem Verdacht zwangseingewiesen.

Aber was bringen Gesetze, denn Verbote werden oft genug gebrochen.

Aber mich würde immer noch interessieren ob du der Meinung bist, dass du nur dich selbst durch nichtangurten gefährdest...?

lg
bal
avatar 16.06.05 09:57
Fido schrieb:
>
> übrigens sollte man die gründe warum man angegurtet fährt in
> der fahrschule gelernt haben ;)

das ist zwar ein argument, aber für mich angesichts der vielen deppen auf den strassen nicht ganz nachvollziehbar
16.06.05 10:11
Die Frage ist ob du nicht entmündigt wirst, weil dein Drang zur selbstverletzing vielleicht als psychotische Störung ausgelegt werden kann....

Dann stell dir mal vor du hast einen Unfall (selbstverschuldet) und weil du nicht angegurtet warst macht sich der andere Verkehrsteilnehmer ewig vorwürfe weil er für deinen Tot verantwortlich ist.

Übrigens gefährdest du einen etwaigen Mitfahrer sehr wohl wenn du nicht angegurtet bist.

Ich finds ausserdem überhaupt seltsam...
die eine kleine Bewegung isses ja wohl wirklich nicht wert...
aber jedem Tierchen sein .........
Anonymer Benutzer
16.06.05 10:19
Dich haben sie eindeutig bei der Aktion Habicht letzte Woche erwischt, Du mußtest zahlen und fühlst Dich nun unglaublich ungerecht behandelt und suchst nun nach Gleichgesinnten. Gerechtigkeitswahn: am besten Jahre lang prozessieren oder lieber gleich Kleists "Michael Kohlhaas" lesen. ;)
avatar 16.06.05 10:53
Oneiros schrieb:
>
> Die Frage ist ob du nicht entmündigt wirst, weil dein
> Drang zur selbstverletzing vielleicht als psychotische
> Störung ausgelegt werden kann....

so schnell wird man nicht entmündigt. da sorgt schon ein patientenanwalt dafür. wie schon öfters richtig bemerkt wurde, kann es nach einem selbstmordversuch zu einer einweisung kommen (dh aber nicht automatisch, dass man entmündigt wird)...

im übrigen ist absichtliche selbstverletzung doch immer von einer psychotischen störung abhängig oder? ;-)
avatar 16.06.05 10:54
Interrupt schrieb:
>
>am besten Jahre lang
> prozessieren oder lieber gleich Kleists "Michael Kohlhaas"
> lesen. ;)

:-))
Anonymer Benutzer
16.06.05 13:46

entmündigt wird heutzutage sowieso niemand mehr. wenn es notwendig ist, wird einem ein sachwalter zur seite gestellt. der ist dann in unterschiedlichem maße für diesen menschen "verantwortlich" (z.B.: bei gesundheitlichen, rechtlichen, finanziellen Angelegenheiten etc.).

zum thema anschnallen:
bist du nicht angegurtet,hast einen unfall und erleidest verletzungen wird der staat in verschiedenen formen für dich aufkommen. daher liegt es auch im interesse des staates, das zu verhindern; und die bußgelder fürs nicht anschnallen sind natürlich ein positiver nebeneffekt;-)

selbstverletzungen sind im eigentlichen sinne nicht strafbar (also keine geld- oder haftstrafe), führen aber in vielen fällen zur zwangseinweisung.
avatar 16.06.05 14:08
miellyn schrieb:
>
>
> entmündigt wird heutzutage sowieso niemand mehr. wenn es
> notwendig ist, wird einem ein sachwalter zur seite gestellt.
> der ist dann in unterschiedlichem maße für diesen menschen
> "verantwortlich" (z.B.: bei gesundheitlichen, rechtlichen,
> finanziellen Angelegenheiten etc.).

stimmt schon, aber der einsatz eines sachwalters wäre doch eine entmündigende maßnahme oder?
16.06.05 14:15
meiner Meinung nach sind viel zu wenige entmündigt wenn ich mich so umschau
16.06.05 15:15
bal schrieb:
>
> Selbstschädidung und Selbstmord sind nach österr. Recht, so
> weit ich weiß eigentlich verboten..

O.K.
Diesen Satz wollte ich lesen. ( Eigentlich wollte ich ja eher das Gegenteil lesen aber egal ) Damit ist die Sache erledigt. Wie ich ja in meinem ersten Posting schrieb wäre es nur interessant gewesen wenn es ein Recht darauf gegeben hätte.
>
> Aber mich würde immer noch interessieren ob du der Meinung
> bist, dass du nur dich selbst durch nichtangurten
> gefährdest...?
>

Als Fahrer bzw. Beifahrer JA (mit einschränkungen) Die Möglichkeit das ich nachdem ich durch die Windschutzscheibe geflogen bin selbst noch einen anderen Verkehrsteilnehmer im Flug oder Aufprall verletze oder töte halte ich eher für gering. Das ich durch meinen Flug die Aufmerksamkeit anderer Verkehrsteilnehmer ablenke halte ich für möglich, allerdings dürfte man dann auch keine Ski,Fahrräder oder Gepäcksstücke am Dachträger befördern - diese könnten genauso bei einem Unfall andere Verkehrsteilnehmer ablenken/verletzen/töten. Bzw. könnten bei jeden Unfall ( egal ob angeschnallt oder nicht ) herumfliegende Autoteile andere Verkehrsteilnehmer ablenken/verletzen/töten.
Als Fondpassagier NEIN ( auf den Fahrer und Beifahrer bezogen - rest siehe oben )
16.06.05 15:23
Irrtum wurde nicht erwischt.:)
Allerdings hast du recht damit daß ich ( falls ich per Gesetz das Recht auf Selbstschädigung gehabt hätte ) beim nächsten Mal nicht gezahlt sondern prozessiert hätte.
Anonymer Benutzer
16.06.05 16:33
Hi!

> einen anderen Verkehrsteilnehmer im Flug oder Aufprall verletze oder töte halte > ich eher für gering

Hmm..du solltest mal bei einer Versicherung/Polizei/Rettung/Feuerwehr in der Postabteilung arbeiten. Ich hatte diese Ehre bei einer Versicherung und dort hättest du die Möglichkeit, dir Unfallfotos bis ins Detail anzusehen. Die Mehrheit dieser Fotos sind so ekelhaft, dass sie bewußt von den Behörden aus den Zeitungen wegzensuriert werden. Einige der Unfälle, von denen ich die Unfallakten betrachten konnte wurden auch in den Medien gebracht, aber die Fotos die du dort zu sehen bekamst, waren die harmlosen von dem, was bei den Unfällen wirklich geschehen ist. Und du glaubst gar nicht, wie oft ein nicht angeschnallter Passagier andere Verkehrsteilnehmer mit dem eigenen Körper schwerst verletzt, indem er einfach aus dem Auto flog. Ein Bild als Beispiel:

Ein Lenker flog durch die Scheibe in jenes Auto, mit dem es frontal zusammen stieß. Was du in der Zeitung gesehen hast, waren die zwei Autos, wie sie ineinander verkeilt waren. Was ich im Unfallakt zu sehen bekam war etwas tiefergehend dargestellt: Der Lenker traf so auf den Lenker des anderen Autos. Durch sein um ein zigfach erhöhtes Gewicht und dem Druck des Aufpralls mit dem anderen Lenker bohrte sich sein Kopf in den Bauch dieses anderen Lenkers (also seinem Gegenüber). Am Rücken kam sein Kopf raus und durchbohrte dann auch noch den Sitz und all die inneren der Person, durch die sich der nicht angeschnallte bohrte waren wunderbarst über das gesamte Auto verteilt....

Das Argument, dass Ski- und Gepäcksträger andere Teilnehmer auch verletzen können ist zum Teil richtig, aber empfinde ich nicht besonders zielführend, wenn es um das Thema Veranwortung gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern geht. Ausserdem liegt das zumeist eigentlich daran, dass entweder die Träger selbst zwar ein TÜV haben, aber nach ausführlichen Tests durch ÖAMTC oder einem anderen Autofahrerclub doch nicht verkehrstauglich sind und somit die Hersteller gemoggelt hatten um ein TÜV zu erhalten (wodurch sie sich oft eine ganze Menge an Klagen durch div. Autofahrerclubs überhäuft widerfinden) bzw. liegt es vor allem daran, dass die Lenker selbst die Träger nicht ordnungsgemäß anbringen, sodass der Träger sich gar nicht "unfallsicher" verhalten kann. Da Träger bei einem Unfall genauso wie jegliches Teil eines Autos ganz bestimmte Regeln des Verbiegens, durch die Luft fliegen usw folgt. Und zwar so, wie sie von den Entwickerln gedacht waren. Aber wenn die Lenker selbst zu unfähig sind, die Träger richtig (also laut Beschreibung des Herstellers) anzubringen, dann liegt hier die Verantwortung beim Lenker.

lg
bal
avatar 16.06.05 17:35
spiegel?




*rennrennrenn*
16.06.05 17:45
Du hast scheinbar den Vergleich nicht verstanden. Ich habe einfach eine unangegurtete Person mit einer Schiebox/Fahrrad/Gepäcksstück auf Dachträger verglichen. Es ist ( relativ ) egal ob du ( als angeschnallter ) von einem Körper oder Autoteil oder sonstwas durchbohrt wirst.
Und dein Vergleich ( so grausig er auch sein mag ) ist eben unzureichend wenn du selbst mitansehen mußtest wie jemand eben weil er angeschnallt war und dadurch nicht durch die Windschutzscheibe geflogen ist verbrannt ist.
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