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BekanntmachungHinweis bezüglich korrekter Benutzung des "antworten" Buttons09.05.13 18:22
14.06.05 20:54
Habe ich eigentlich in Österreich per Gesetz das Recht mich selbst zu verletzen bzw. zu töten oder "gehört meine Gesundheit dem Staat" ?
Hintergrund:
Falls ich das Recht dazu hätte, könnte ich dann ja auch das "Gurtenpflichtgesetz" anfechten ( es würde ja dann obgenanten Recht widersprechen )
Es ist mir schon klar ich müßte dazu den ganzen Instanzenzug durchstehen, es geht mir jetzt nur um die prinzipielle Frage.

Würde ich eigentlich im Falle eines Sieges meine Anwaltskosten von der Republik zurück erhalten ? ( von der Logik her ja oder ? )
Oder wurde das schon probiert ?
14.06.05 21:00
Nachtrag:
Meiner Meinung trägt die Gurtenpflicht ABSOLUT NICHT zur Verkehrssicherheit bei ( ich gefährde dabei ja keine anderen sondern_nur_mich selbst ) und ist nur reine Abzockaktion daher suche ich einen Weg wieder "legal" unangegurtet fahren zu dürfen.
14.06.05 21:33
> daher suche ich einen Weg wieder "legal" unangegurtet fahren zu dürfen.
kauf dir ein Motorrad ;-)
14.06.05 21:39
Hab ich :)

O.K.
.....daher suche ich einen Weg wieder "legal" unangegurtet auto fahren zu dürfen.
Besser formuliert ?
avatar 14.06.05 23:33
Tefen schrieb:
>
> Nachtrag:
> Meiner Meinung trägt die Gurtenpflicht ABSOLUT NICHT zur
> Verkehrssicherheit bei ( ich gefährde dabei ja keine anderen
> sondern_nur_mich selbst ) ...

Richtig, und deswegen schau zu, daß es Dich gleich richtig erwischt, damit Du das Haushaltsbudget der Krankenkassen nicht belastest; dann haben wir auch etwas davon.

Nightlynx.
avatar 15.06.05 00:31
pfff. du hast sorgen.
die gurtenpflicht ist ja keine schikane, sondern dient dazu, todesfälle zu vermeiden.
wenn du sterben willst, gibt es effektivere wege, als sich nicht anzuschnallen.

ansonsten - probier's einfach aus, ob du es besser findest, wenn deine knochen zerbröseln und der rest durch die windschutzscheibe wohin auch immer fliegt, nebenbei dein genick durch den airbag gebrochen wird, oder ob dein gurt dich zurückhält und du, zwar unsanft, aber nicht tödlich, abgebremst gegen den airbag knallst. vorausgesetzt, du hast einen airbag.
oder, spiel es in gedanken durch und ersetze dich dabei durch eine dir am herzen liegende person.

wenn du dich partout nicht anschnallen willst, mach es einfach nicht und rebelliere gegen das system, indem du lächelnd die strafe zahlst.
15.06.05 05:01
ähm
scheinbar verstehst du mich nicht. Ich will weder sterben noch mich selbst verletzen sondern nur_ungestraft_nicht angegurtet autofahren dürfen
Isis
15.06.05 05:11
Wieso? In diesem Falle wird doch einfach nur mal Blödheit bestraft...und das sollte es eigentlich viel öfter geben.
avatar 15.06.05 07:14


Ich frage mich gerade, wie hoch wohl das
Strafmaß ausfällt, wenn man im Affekt
jemandem, der mit abstrusen Fragen nervt,
einen beherzten Arschtritt mit Endziel
Pfefferhausen verabreicht.......
Anonymer Benutzer
15.06.05 09:49
Hi!

Hmm....stimmt nicht ganz, du gefährdest nicht nur dich selbst, wenn du ungegurtet fährst, denn:

1. sitzt du als Beifahrer in der hinteren Beifahrerreihe, so geschieht es, dass du bei einer Notbremsung nach vorne geschleudert wirst, somit wirst du vom hinteren Bereich des Wagens in den vorderen Bereich geschleudert. Da in diesem Bereich der Lenker des Fahrzeugs und eventuell auch ein Beifahrer sitzen, gefährdest du mit deinem Gewicht, welches sich durch den Schwung des Schleuderns um ein vielfaches erhöht (ein Mensch mit ca. 70kg kann dabei bis zu 2 tonnen eigengewicht erreichen). Also gefährdest du diese beiden. Nun ich kann davon ein Liedchen singen, denn mir ist das vor vielen Jahren passiert. Damals schoss ich so von der hinteren Reihe (ich saß in der Mitte) in Richtung Autoradio und Schaltung.Wäre ich auf einer der Seiten gesessen, hätte ich mit meinem Gewicht den Fahrer- bzw. Beifahrersessel umgedrückt und hätte so durch mein Eigengewicht den Fahrer bzw. Beifahrer "erdrückt". Übrigens war die Fahrgeschwindigkeit 70km/h und der Lenker mußte eine Notbremsung einleiten. Wodurch es zu einem abrupten Stopp kam.
2. Bist du selbst der Lenker bzw. Beifahrer in der vorderen Reihe, so wirst du, wenn du ungegurtet bist entweder komplett eingeklemmt (was dann eine Selbstschädigigung wäre) oder aber dein Auto hat eine recht schlecht berechnete Knautschzone, wodurch du nach vorne aus dem Auto geschleudert wirst = du fliegst durch die Windschutzscheibe. das bedeutet, für den Fall A, dass du nur eingeklemmt wirst, dass du selbst für die Krankenhauskosten, den weiter anfallenden Kosten für nachträgliche Arztbesuche und den Feuerwehreinsatz (denn die müssten dich rausschneiden) zahlen mußt. Denn deine KFZ-Versicherung zahlt nicht, wenn du nicht angeschnallt warst. Die gesetzliche Krankenkasse aber auch nicht, da es ein Schaden ist, der durch dich selbst und bewußt herbeigeführt wurde (denn bei Selbstmordversuchen, Selbstverletzendem Verhalten und Co zahlt die Kassa nicht). Die Feuerwehr und die Polizei (die eventuell ja auch am Unfallort ist) mußt du dann auch selbst bezahlen, da deine KFZ-Versicherung diese Kosten nicht übernimmt. Für den Fall B, dass du aus dem Auto durch die Windschutzscheibe geschleudert wirst, gefährdest du wiederum andere Menschen: Bei einem Frontalzusammenstoß wirst du nämlich in den anderen Wagen geschleudert und da sitzt ja seltsamerweise auch wer drinnen, den du dann mit deinem eigenen körper erschlägst, oder aber du schleuderst in den Gegenverkehr, wodurch du eventeull im Gegenverkehr durch deinen Körper einen Unfall verursachst (da ja die Lenker versuchen werden, deinem fliegendem bzw. landendem Körper auszuweichen) oder du schleuderst gleich auf einen Menschen. Also hier schädigst du andere Menschen. Und da ich mal die Ehre hatte einige Zeit auch Akten von Unfällen zu schlichten, kann ich nur sagen, dass das sehr oft so geschieht....

Nun ob du dich angurtest oder nicht, liegt bei dir selbst, aber die Folgen dafür können fataler sein, als der bewußt denkende Geist eines, gegen Gesetze rebellierenden, Menschen es erahnen könnte ;-)

lg
Bal
avatar 15.06.05 10:56
bal schrieb:
> (denn bei Selbstmordversuchen,
> Selbstverletzendem Verhalten und Co zahlt die Kassa nicht).

Stimmt das wirklich? Also wenn ich umbringen will, mir wird durch irgendeine Behandlung das Leben gerettet, dann hab ich nachher auch noch Schulden?
avatar 15.06.05 11:11
neurose schrieb:
>
> bal schrieb:
> > (denn bei Selbstmordversuchen,
> > Selbstverletzendem Verhalten und Co zahlt die Kassa nicht).
>
> Stimmt das wirklich? Also wenn ich umbringen will, mir wird
> durch irgendeine Behandlung das Leben gerettet, dann hab ich
> nachher auch noch Schulden?

wenn man eine alkoholvergiftung hat und einem der magen ausgepumpt wird, muss man das bswp. auch selbst berappen...
avatar 15.06.05 11:16
nonina schrieb:
>
> neurose schrieb:
> >
> > bal schrieb:
> > > (denn bei Selbstmordversuchen,
> > > Selbstverletzendem Verhalten und Co zahlt die Kassa nicht).
> >
> > Stimmt das wirklich? Also wenn ich umbringen will, mir wird
> > durch irgendeine Behandlung das Leben gerettet, dann hab ich
> > nachher auch noch Schulden?
>
> wenn man eine alkoholvergiftung hat und einem der magen
> ausgepumpt wird, muss man das bswp. auch selbst
> berappen...

aber ich denk mir, dass bei leuten, die ihren selbstmordversuch überlebt haben, ja ein massiver psychischer knacks vorausgesetzt wird.... und somit die nachfolgenden als notwendig erarchteten behandlungen auch die kassa zahlt...
15.06.05 11:21
neurose schrieb:
>
> bal schrieb:
> > (denn bei Selbstmordversuchen,
> > Selbstverletzendem Verhalten und Co zahlt die Kassa nicht).
>
> Stimmt das wirklich?

nein, das stimmt definitiv nicht.

du mußt nen selbstbehalt von ein paar euro zahlen.

laß es aber trotzdem bleiben.
15.06.05 11:24
Tefen schrieb:
>
> ähm
> scheinbar verstehst du mich nicht. Ich will weder sterben
> noch mich selbst verletzen sondern nur_ungestraft_nicht
> angegurtet autofahren dürfen

du hattest offensichtlich noch nie das vergnügen, jemand nich angegurteten aus dem auto zu schneiden bzw von der strasse zu kratzen.

hatten wir 2 mal. beim einen mal vom sportlenkrad (statt dem serienlenkrad mit airbag) gekillt, beim 2ten mal auf der rückbank (der fahrer) eingeklemmt, von da aus ging es direkt in den sarg.
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