Nach österreichischem Recht ist Selbstverletzung bzw.
der Versuch des Suizids (also der Selbstmordversuch an sich)
zwar nicht strafbar, in den meisten Fällen erfolgt dann aber
eine Zwangseinweisung.
Dann wünsche ich viel Erfolg beim Prozessieren!
Mich erinnert so was immer an diese egomanischen Querulanten,
die sich in ihrem persönlichen "Entfaltungs"-Recht beeinträchtigt
fühlen und im Glauben eine Gesetzeslücke entdeckt zu haben
verbissen prozessieren und dabei ganz außer Acht lassen,
dass gewisse Gesetze samt Bußgeldverordnungen nicht nur als
staatliche Einnahmequelle dienen, sondern nun mal auch basierend
auf Erfahrungswerten aus präventiven Gründen zur
höchstmöglichen Einschränkung von potenziellen Gefahrenquellen/Verletzungsgefahren ( = "Schadensbegrenzung")
und daher zum bestmöglichen SCHUTZE DER ALLGEMEINHEIT
eingeführt wurden....
Natürlich gibt es auch Unfälle, wo das Angurten sich negativ ausgewirkt
hat, aber lt. Unfallstatistik ist erwiesen, dass das NICHT ANGURTEN
eine wesentlich höhere Gefahrenquelle darstelllt, als das Angurten.
Siehe auch Auszug aus der Unfallstatistik:
"Mit dem PKW kamen im Berichtsjahr 44 Menschen weniger ums
Leben als im Jahr davor (480 Tote, -8%). Allerdings waren zum
Zeitpunkt des Unfalles nur 47% aller getöteten
PKW-Mitfahrer und 56% der getöteten Lenker angeschnallt.
Dass die Verwendung des Sicherheitsgurtes Leben retten kann,
beweisen die Unfallzahlen: Das Risiko bei einem Unfall getötet
zu werden, ist für nicht angeschnallte PKW-Insassen mehr als
siebenmal so hoch wie für jene, die den Gurt verwenden."
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www.statistik.at]; target="_blank">[
www.statistik.at];
Und wenn du in deiner Argumentation dich auf dein Recht
berufst "dich selbst schädigen zu dürfen" erfolgt auf jeden
Fall eine psychatrische Untersuchung hinsichtlich deiner
Zurechnungsfähigkeit , eventuell wird ein Psychatrisches
Gutachten erstellt und wenn man die Kosten für den RA
(die du auf jeden Fall, unabhängig vom Ausgang des Prozesses
bezahlen mußt) bzw. die Prozesskosten in Relation stellt
zu der Höhe des Anschnallpflicht-Bußgeldes kann ich
eigentlich nur noch ob eines solchen Ansinnens den Kopf
schütteln...........