ok, dann haben chris, meli und ich den fehler gemacht, volkstümliche musik mit volksmusik gleichzusetzen und deine ursprüngliche ausführung war doch korrekt....
aber ich hab zumindest insofern recht gehabt, weil ich gewusst hab was chris gemeint hat, womit sich jetzt die frage stellt:
Wenn sich die gewinnfrage von haus aus auf unrichtige annahmen gestützt hat, die antwort darauf absolut gesehen ebenfalls falsch, rein relativ zur frage gesehen allerdings richtig war => hab ich dann gewonnen oder nicht????
...also bitte, wemma schon beim klugscheissen sind, leg bitte das Österreichische Wörterbuch (Schulausgabe) zu seite, schnapp dir statt dessen die aktuelle ausgabe von "Österreichisches Gewinn- und Glücksspielrecht nach aktuellen Handelsgesetzbuch" (oder fällt das in einen anderen Rechtsbereich???) und gib mal eine rechtsverbindliche antwort ab:
Ist die Brunner- & Brunner CD nun mein rechtmäßiges Eigentum oder doch nur mein Besitz .... ?? ;-PP
;-)))