BekanntmachungenLetzter Beitrag
BekanntmachungFreundesfunktion zur Zeit deaktiviert03.06.20 00:50
BekanntmachungHinweis bezüglich korrekter Benutzung des "antworten" Buttons09.05.13 18:22
avatar 20.01.15 07:09
Der schier ewige Kampf zwischen Rauchern und Nichtrauchern geht
nun in die nächste Runde. Ich habe extra den Standard verlinkt, obwohl
exakt der gleiche Artikel in so ziemlich allen anderen Zeitungen ebenfalls
zu finden ist:
Klick mich

Was mir nicht ganz klar ist (6.45am, erster Kaffe noch nich ganz durchgelaufen), welchen Benefit hat
jetzt der Kläger/Mieter aus diesem Prozess? Die Unterlassungsklage wurde abgewiesen, weil sie nur vom
Vermieter/Besitzer erhoben werden darf (klingt für mein juristisch unbedarftes Hirn zwar absurd, aber is
eben so). Das heißt, der Raucher darf weiter rauchen. Oder nicht? Am Anfang steht ja, dem Mieter wurde
das Rauchen untersagt...
Evtl. ergibt sich ein Anspruch auf einen verringerten Mietzins - was nützt dem Mieter das?
Eigenartig finde ich auch die Auffassung des Gerichts, dass der Mieter hätte mit der Luftverpestung
durch den Raucher rechnen müssen, weil er ja vorher schon in dem Haus gewohnt habe - ?

Verstehe nicht ganz, was an diesem "jein"-Urteil so "richtungsweisend" sein soll, abgesehen vom
Nachahmungseffekt, dass nun evtl. weitere Leute auf die Idee kommen, ihre Nachbarn zu verklagen.

Ick wundre mir üba janüscht mehr ;)
avatar 20.01.15 07:59
Also ich bin kein Raucher und ich finde das Rauchverbot in Restaurants auch sehr sinnvoll, aber so etwas geht jetzt eindeutig zu weit. Wenn man nicht einmal mehr in seinen eigenen vier Wänden machen kann was man will, dann hatte George Orwell tatsächlich mit allem recht. Mal abgesehen davon, dass mir kein Mensch vorschreiben könnte, ob ich in meiner Wohnung rauche oder nicht. Ich würde es beinhart trotzdem tun. Ich bin auch der Meinung, dass es viel zu wenig zivilen Ungehorsam gibt! :)

Me on Facebook: [www.facebook.com]
Me on Flickr: [www.flickr.com]
Me on Twitter: [twitter.com]
20.01.15 08:51
theoretisch darf man eins nicht unterschätzen. hat man einen raucher als mieter in seinem eigentum, vergilben die wände schneller, eventuelle einbaumöbel bekommen ebenfalls den rauch ab oder nehmen üble gerüche auf.
absurderweise achten aber raucher ebenfalls auf so etwas wenn sie sich eine neue wohnung ansehen, darf ja nicht verqualmt riechen beim einziehen. daher könnte ich mir schon vorstellen das es irgendwann in einer wohnung verboten sein kann, oder der mieter verliert seine komplette kaution, obwohl nichts beschädigt ist.

ein besseres beispiel wäre es noch beim gebrauchtwagen kauf, wer kauft schon ein auto von einem raucher wenn man die wahl hat zwischen einem nicht stinkenden?

zurück zur wohnung. in zukunft könnte es vielleicht schon weitere mietklauseln geben, wie kein rauchen in der wohnung und im stiegenhaus.
ich mein wenn haustiere verboten werden können, dann auch soetwas wie rauchen.
20.01.15 09:23
Zitat
Dunkelelb
Wenn man nicht einmal mehr in seinen eigenen vier Wänden machen kann was man will

Man durfte noch NIE einfach machen was man will, auch im eigenen Zuhause nicht. Wer nachts zu laut ist hat die Polizei vor der Tür stehen und irgendwann ne Klage und genauso verhält es sich mit allen Unarten, die die Nachbarn stark beeinträchtigen. Nachbarn aus ihren Wohnungen zu vertreiben war immer schon ein Klagegrund und wenn die Vormieter ausgezogen sind, weil die Kinder von dem Scheiß schon Atemwegserkrankungen bekamen ist das bitteschön mehr als gerechtfertigt

1 mal bearbeitet. Zuletzt am 20.01.15 09:23 von Aluna.
avatar 20.01.15 09:37
Das sind natürlich alles berechtigte Gegenargumente, aber mir greifen solche Aktionen trotzdem zu weit in die Persönlichkeitsrechte ein. Autofahren steht ja auch schon auf der Abschussliste. Jetzt wird wieder die Vorratsdatenspeicherung diskutiert. Was ist dann das nächste. Wir dürfen kein Fleisch mehr essen, weil es ja so schlecht für die Umwelt ist. Stück für Stück werden uns hier Freiheiten genommen, die ich persönlich nicht bereit bin aufzugeben. Aber wie immer ist das nur meine Meinung.

Me on Facebook: [www.facebook.com]
Me on Flickr: [www.flickr.com]
Me on Twitter: [twitter.com]
avatar 20.01.15 10:52
die Begründung, dass der Nichtraucher hätte wissen müssen, dass ein Raucher unter ihm wohnt, kommt mir auch sehr spanisch vor.
abgesehen davon ist es schon einleuchtend, dass der Vermieter einem Raucher der seine Wohnung mietet, zumindest versuchen kann vorzuschreiben, das Rauchen zu unterlassen.
Denn wenn man der Klage des Nachbarn auf Immissions-Unterlassung stattgegeben hätte, dann bräuchte das Gericht ob der FLUT an Klagen dieser Art gegen Nachbarn sicher eine ordentliche Personalaufstockung!!!
20.01.15 20:00
"Neben der Geruchsbelästigung waren dafür auch Atemwegserkrankungen seiner Kinder ausschlaggebend, die nach dem Einzug in die Wohnung auftraten."

Srry, aber wenn die Kinder tatsächlich so extremst empfindlich sind dass auf passiven passivrauch so intensiv reagieren, dürfens aber auch die wiener Luft ned einatmen. Das klingt mir schwer nach Hypochonder, da muss er sonst mit seinen Kindern irgendwo auf die Tiroler Alm ziehen..

Ich riechs bei mir auf der Loggia im Sommer auch manchmal wenn die Nachbarn Fleisch grillen, trotzdem verzichte ich darauf mich da jetzt als Veganer belästigt zu fühlen..
avatar 20.01.15 20:16
Naja, zwischen manchmal ein Grillfeuerchen ertragen müssen und jede Nacht den Zigarrenrauch zum Schlafzimmerfenster reinziehen lassen gibt es sicher auch noch einen Unterschied.
avatar 20.01.15 20:52
Zitat
Torka
Naja, zwischen manchmal ein Grillfeuerchen ertragen müssen und jede Nacht den Zigarrenrauch zum Schlafzimmerfenster reinziehen lassen gibt es sicher auch noch einen Unterschied.
Richtig, denn hier geht es nicht um "Rauchen in der Wohnung", sondern um "Rauchen am Balkon". Er darf in der Wohung eh soviel rauchen wie er will, aber der Geklagte stellt sich am Balkon damit kein Gestank in der eigenen Wohnung ist und der obere Nachbar darf den Schaß dann im Schlaf einatmen...
20.01.15 21:02
Genau wie beim Grillrauch auch handelt es sich aber ned um puren passivrauch sondern um solchen der sich auch auf die Luft außen verteilt also bei weitem ned so intensiv als tät der direkt im Schlafzimmer rauchen, dem kann man eigentlich mit Duftlampen oder Räucherstäbchen entgegenwirken- mach ich bei besagtem Grillrauch auch und klappt super.

Wenn man mitten in einer Großstadt wohnt bedeutet dass nun mal dass man auch vielen Einflüssen von anderen Menschen ausgesetzt ist, zwischen überzogenem und berechtigtem Belästigungsempfinden zu unterscheiden ist da nicht immer einfach, und in machen Punkten muss man sich einfach arrangiern und auch Kompromisse eingehen. Denn umgekehrt kann es genauso gut sein dass andere Mieter die Kinder des klagenden Mieters als Belästigung empfunden haben, allerdings auf rechtliche Schritte verzichtet haben.
avatar 20.01.15 21:08
Zitat
MyrielAchalott
dem kann man eigentlich mit Duftlampen oder Räucherstäbchen entgegenwirken

Im Ernst? Das funktioniert nicht. Das ist ähnlich wirkungsvoll wie der Versuch, als fürchterlich dreckiger, stinkender Mensch durch Besprühen mit Parfum sauber zu werden.

Wie störend der Rauch ist, ist abhängig von der Anordnung der Zimmer und der Windrichtung. Es kann sehr wohl sein, daß der Rauch immer schnurgerade in die Wohnung der anderen zieht, wenn die Anordnung ungünstig ist.

Kinder können zwar ein ziemlicher Störfaktor sein, aber sie können nicht einfach abgestellt werden. Rauchen kann man hingegen entweder unterlassen oder in größerem Abstand zum Nachbarn ausleben, z.B. unten vor dem Haus.
avatar 20.01.15 21:17
Zitat
MyrielAchalott
Genau wie beim Grillrauch auch handelt es sich aber ned um puren passivrauch sondern um solchen der sich auch auf die Luft außen verteilt also bei weitem ned so intensiv als tät der direkt im Schlafzimmer rauchen, dem kann man eigentlich mit Duftlampen oder Räucherstäbchen entgegenwirken- mach ich bei besagtem Grillrauch auch und klappt super.

Wenn man mitten in einer Großstadt wohnt bedeutet dass nun mal dass man auch vielen Einflüssen von anderen Menschen ausgesetzt ist, zwischen überzogenem und berechtigtem Belästigungsempfinden zu unterscheiden ist da nicht immer einfach, und in machen Punkten muss man sich einfach arrangiern und auch Kompromisse eingehen. Denn umgekehrt kann es genauso gut sein dass andere Mieter die Kinder des klagenden Mieters als Belästigung empfunden haben, allerdings auf rechtliche Schritte verzichtet haben.
Und der Nichtraucher muss jetzt der sein, der den Kompromiss eingeht? Nur weil der Raucher nicht den Rauch in der eigenen Wohnung haben will? Geht's noch?
"Kinderlärm" ist mWn schon gesetzlich klar geregelt, das ist bereits ausprozessiert.
20.01.15 21:24
Ich sagte ja, bei mir klappts, und inwieweit es in dem Fall berechtigt ist ließe sich nur durch Lokalaugenschein feststellen.

Abstellen ned, aber erziehen ;) Das Kinder im Optimalfall lebhaft sind sollte eigentlich jedem klar sein, nur muss man auch hier klare Linien ziehen in welchem Maß man sie das ausleben lässt ohne dass sie andere Mitmenschen stören- und wenn sie zb in der Wohnung rumtoben wollen, könnte man hier dasselbe Argument wie beim Rauchen nehmen und sagen sie sollen nach draußen gehen.
20.01.15 21:30
Zitat
Terad
Zitat
MyrielAchalott
Genau wie beim Grillrauch auch handelt es sich aber ned um puren passivrauch sondern um solchen der sich auch auf die Luft außen verteilt also bei weitem ned so intensiv als tät der direkt im Schlafzimmer rauchen, dem kann man eigentlich mit Duftlampen oder Räucherstäbchen entgegenwirken- mach ich bei besagtem Grillrauch auch und klappt super.

Wenn man mitten in einer Großstadt wohnt bedeutet dass nun mal dass man auch vielen Einflüssen von anderen Menschen ausgesetzt ist, zwischen überzogenem und berechtigtem Belästigungsempfinden zu unterscheiden ist da nicht immer einfach, und in machen Punkten muss man sich einfach arrangiern und auch Kompromisse eingehen. Denn umgekehrt kann es genauso gut sein dass andere Mieter die Kinder des klagenden Mieters als Belästigung empfunden haben, allerdings auf rechtliche Schritte verzichtet haben.
Und der Nichtraucher muss jetzt der sein, der den Kompromiss eingeht? Nur weil der Raucher nicht den Rauch in der eigenen Wohnung haben will? Geht's noch?
"Kinderlärm" ist mWn schon gesetzlich klar geregelt, das ist bereits ausprozessiert.

Wie bereits gesagt- wer weiß welche Kompromisse besagter Nichtraucher seinen Mitmenschen abnötigt, ohne es zu wissen weil die halt ned sosehr das Bedürfnis haben gleich zum Gericht zu laufen...
Es tut uns leid, aber in diesem Forum dürfen nur registrierte Benutzer schreiben.

Hier klicken um Dich einzuloggen