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Zitat
Dunkelelb
Wenn man nicht einmal mehr in seinen eigenen vier Wänden machen kann was man will
Richtig, denn hier geht es nicht um "Rauchen in der Wohnung", sondern um "Rauchen am Balkon". Er darf in der Wohung eh soviel rauchen wie er will, aber der Geklagte stellt sich am Balkon damit kein Gestank in der eigenen Wohnung ist und der obere Nachbar darf den Schaß dann im Schlaf einatmen...Zitat
Torka
Naja, zwischen manchmal ein Grillfeuerchen ertragen müssen und jede Nacht den Zigarrenrauch zum Schlafzimmerfenster reinziehen lassen gibt es sicher auch noch einen Unterschied.
Zitat
MyrielAchalott
dem kann man eigentlich mit Duftlampen oder Räucherstäbchen entgegenwirken
Und der Nichtraucher muss jetzt der sein, der den Kompromiss eingeht? Nur weil der Raucher nicht den Rauch in der eigenen Wohnung haben will? Geht's noch?Zitat
MyrielAchalott
Genau wie beim Grillrauch auch handelt es sich aber ned um puren passivrauch sondern um solchen der sich auch auf die Luft außen verteilt also bei weitem ned so intensiv als tät der direkt im Schlafzimmer rauchen, dem kann man eigentlich mit Duftlampen oder Räucherstäbchen entgegenwirken- mach ich bei besagtem Grillrauch auch und klappt super.
Wenn man mitten in einer Großstadt wohnt bedeutet dass nun mal dass man auch vielen Einflüssen von anderen Menschen ausgesetzt ist, zwischen überzogenem und berechtigtem Belästigungsempfinden zu unterscheiden ist da nicht immer einfach, und in machen Punkten muss man sich einfach arrangiern und auch Kompromisse eingehen. Denn umgekehrt kann es genauso gut sein dass andere Mieter die Kinder des klagenden Mieters als Belästigung empfunden haben, allerdings auf rechtliche Schritte verzichtet haben.
Zitat
Terad
Und der Nichtraucher muss jetzt der sein, der den Kompromiss eingeht? Nur weil der Raucher nicht den Rauch in der eigenen Wohnung haben will? Geht's noch?Zitat
MyrielAchalott
Genau wie beim Grillrauch auch handelt es sich aber ned um puren passivrauch sondern um solchen der sich auch auf die Luft außen verteilt also bei weitem ned so intensiv als tät der direkt im Schlafzimmer rauchen, dem kann man eigentlich mit Duftlampen oder Räucherstäbchen entgegenwirken- mach ich bei besagtem Grillrauch auch und klappt super.
Wenn man mitten in einer Großstadt wohnt bedeutet dass nun mal dass man auch vielen Einflüssen von anderen Menschen ausgesetzt ist, zwischen überzogenem und berechtigtem Belästigungsempfinden zu unterscheiden ist da nicht immer einfach, und in machen Punkten muss man sich einfach arrangiern und auch Kompromisse eingehen. Denn umgekehrt kann es genauso gut sein dass andere Mieter die Kinder des klagenden Mieters als Belästigung empfunden haben, allerdings auf rechtliche Schritte verzichtet haben.
"Kinderlärm" ist mWn schon gesetzlich klar geregelt, das ist bereits ausprozessiert.