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avatar 21.01.15 19:13
avatar 21.01.15 20:04
Zitat
Ich nicht
Edit: ...vor allem, selbst wenn man gesetzlich verankert, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Neigung nicht diskriminiert werden dürfen, würde das dennoch nicht bedeuten, dass die Frau Geschäftsführerin es akzeptieren muss dass in ihrem Lokal zwei Personen rummachen.
Nein, natürlich nicht. Allerdings würde dann zumindest der Gesetzgeber ein sinnvolles Zeichen setzen. Btw: es ist dem Personal (oder ihr auch?) ja wurscht, wenn das zwei Heteros machen -> [www.vice.com]

1 mal bearbeitet. Zuletzt am 21.01.15 20:10 von Terad.
21.01.15 21:21
Zitat
Terad
Zitat
Ich nicht
Edit: ...vor allem, selbst wenn man gesetzlich verankert, dass Menschen aufgrund ihrer sexuellen Neigung nicht diskriminiert werden dürfen, würde das dennoch nicht bedeuten, dass die Frau Geschäftsführerin es akzeptieren muss dass in ihrem Lokal zwei Personen rummachen.
Nein, natürlich nicht. Allerdings würde dann zumindest der Gesetzgeber ein sinnvolles Zeichen setzen. Btw: es ist dem Personal (oder ihr auch?) ja wurscht, wenn das zwei Heteros machen -> [www.vice.com]
Ja, ich hab ja auch gesagt, die Reakton der Geschäftsführerin war auf jeden Fall unangebracht, auch wenn ich nicht ganz glaube, dass es sich nur um einen normalen Begrüßungskuss gehandelt hat.
avatar 22.01.15 09:05
Und selbst wenn dieser Begrüßungskuss der beiden mehr war, dann ist ja aufgrund des Erfahrungsberichtes vice erwiesen, dass entgegen der Behauptung der Prückel Chefin „Wir behandeln alle gleich“ ja offensichtlich manche ungleicher behandelt werden....

“War is peace. Freedom is slavery. Ignorance is strength.” ― George Orwell, 1984
avatar 22.01.15 09:15
Zitat
Terad
Zitat
Seraphina
Und natürlich hat der Lokalbesitzer das juristische Recht jeden rauszuwerfen, der seines Erachtens nicht ins Lokal reinpasst...
Das ist allerdings nicht richtig. Aufgrund des Geschlechts und/oder der ethnischen Zugehörigkeit darf Personen z.B. der Zugang zu Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen (e.g. Restaurants) nicht verwehrt werden. Leider schützt das Gesetz Homosexuelle nicht vor Diskriminierung.

[www.help.gv.at]

Ja, ich weiß und ich habe ja auch nicht geschrieben, dass der Lokalbesitzer das Recht hat jedem den Zutritt zu verwehren, sondern das Recht jeden rauszuwerfen, der seiner Ansicht nach nicht ins Lokal passt. Er hat zwar nicht das Recht jemanden nur aufgrund seiner ethnischen Zugehörigkeit, seines Geschlechtes hinauszuwerfen, aber sehr wohl, wenn dieser nachweislich gegen seine Hausregeln wie eben zB „Überküssen“ verstößt.

“War is peace. Freedom is slavery. Ignorance is strength.” ― George Orwell, 1984
22.01.15 10:37
Zitat
Seraphina
Und selbst wenn dieser Begrüßungskuss der beiden mehr war, dann ist ja aufgrund des Erfahrungsberichtes vice erwiesen, dass entgegen der Behauptung der Prückel Chefin „Wir behandeln alle gleich“ ja offensichtlich manche ungleicher behandelt werden....

so ein vertrottelter schwachsinn. da ist gar nix "erwiesen", nur weil es mal kein problem gab und mal doch.
avatar 22.01.15 11:54
Es gab aber im Jahre 2005 auch schon ein Problem....
Wenn sich Heteros (also nachweislich die aus dem vice Bericht) überküssen dürfen, ohne hinausgeworfen zu werden und bereits 2 Mal lesbische Gäste schon, dann zeugt dies sehr wohl von Willkür....

“War is peace. Freedom is slavery. Ignorance is strength.” ― George Orwell, 1984


1 mal bearbeitet. Zuletzt am 22.01.15 12:10 von Seraphina.
avatar 22.01.15 13:40
aus: [www.fischundfleisch.at]

Die spießige Kleinbürgerlichkeit der Prückel-Empörten
Christian Ortner
Veröffentlicht von Christian Ortner am Dienstag, 20 Januar 2015 in Jetzt Ich

Dass die Betreiberin des Wiener Cafe Prückel ein schmusendes Paar (dessen sexuelle Orientierung in diesem Zusammenhang völlig irrelevant ist) ihres Lokals verwiesen hat, ist der Dame nicht sonderlich gut bekommen. 2.000 Menschen demonstrierten am Freitag gegen diesen Vorfall, zehn mal so viel Menschen wie bei der zeitgleich stattfindenden Demo gegen die Auspeitschungen in Saudi-Arabien übrigens, die Wiener Social-Media-Blase weiß eben Prioritäten zu setzen. Um je weniger es geht, um so erfolgreicher bläht sich die dortige alberne Erregung im Normalfall auf, man kennt das von anderen Anlässen. Auch den Kampf gegen Herrn Hitler führen die zu spät gekommenen Widerstandskämpfer um so heroischer, je länger Herr Hitler tot ist; mit lebenden saudischen Salafisten hingegen legt man sich deutlich weniger gern an, das könnte ja kleine Unannehmlichkeiten ergeben.

Völlig untergegangen ist bei den moralinsäuerlichen Twitter- und fcbk- Blähungen rund um die Prückel-Posse ein simples, aber nicht ganz irrelevantes Faktum: dass in einem Rechtsstaat jeder Eigentümer eines Lokales dort bewirten oder eben auch nicht bewirten kann, wen auch immer er oder sie will. Man nennt das „Privateigentum“, auch wenn die meisten der Prückel-Basher mit diesem Begriff wahrscheinlich wenig anfangen können, solange es nicht um ihr eigenes Privateigentum geht, das jemand verletzt.

Privateigentum heißt aber natürlich auch, dass jeder der mag ein „Cafe Ginger“ eröffnen kann, in das nur Rothaarige Einlass finden, ein „Knutschcafe“, in dem das Bier um so billiger wird, um so tiefer die Zunge in der Partnerin steckt, ein Lokal ausschließlich für Schwule – soll es ja auch schon geben – oder für welche Neigungsgruppen auch immer. Und ja, dieses Privateigentum erlaubt natürlich sogar auch ein Cafe, in dem nur jene Gäste verkehren dürfen, die sich an die Minimalregeln des guten Geschmacks im zwischenmenschlichen Umgang halten.

Wie töricht ein vom Gesetzgeber oder auch nur einer scheinbaren politischen Korrektheit erzwungenes Verbot, Gäste nach Gusto zu diskriminieren ist, dürfte auch für Absolventen irgendeines Wiener Leichtmatrosenstudiums „irgendwas-mit-Medien“ nachvollziehbar sein. Denn wo Diskriminierung verboten ist, muss der jüdische Hotelier eine Nazi-Partie als Gäste akzeptieren, weil er sonst ja „diskriminiert“. Wollt ihr das jetzt ernsthaft haben?

Tatsächlich verbirgt sich hinter der sich so fortschrittlich gerierenden Haltung des Protestes gegen das Prückel eine unglaublich spießig miefende Kleinbürgerattitüde, die sich vor der Freiheit und der echten Vielfalt fürchtet und statt dessen wie eine Schafherde ihren Social-Media-Schafhirten folgt. Mähhhh!

In Wien gibt’s übrigens seit Jahren eine ganz vorzüglichen Thai, wo nicht nur Knutschen, sondern sogar einfaches Händchenhalten mit sofortigem Rauswurf geahndet wird, ganz im Einklang mit den rigiden Regeln der thailändischen Kultur – und auf Warnplakaten für die Gäste eindeutig eigens festgeschrieben ist. Dort soll auch schon der/ die eine oder andere der Prückel-Aktivisten –und Innen gesehen worden sein – ohne dass je jemand es für nötig erachtet, dagegen einen Shitstorm zu organisieren. „Was ein Jude ist, bestimm ich“, soll der antisemitische Wiener Bürgermeister Lueger dereinst gesagt haben; und was Sexismus ist, das bestimmt heute das neue Spießermilieu der politisch Korrekten.
avatar 23.01.15 15:47
Und meine Meinung ist und bleibt:

Auch wenn es wichtigere Probleme geben mag, ist es dennoch jedem seine Sache was ihm/ihr wichtig und wert zu demonstrieren ist, auch wenn es für andere nur ein Peanuts- oder Thirstworld Problem sein mag...

Was die Demo Relationen betrifft: bei der Mahnwache vor der Saudi Botschaft waren in der Tat nicht sehr viele Menschen dort, gerade mal „gefühlte“ 40 Personen...

Nun - die angestrebte Ausweitung der Diskriminierungsgesetze umfasst ja nicht nur den Punkt Weltanschauung, unter den der angenommene Fall des jüdischen Hoteliers fallen würde, es geht ja bei weiteren Punkten des levelling-up auch darum den Diskriminierungsschutz in Fragen sexueller Orientierung über die Arbeitswelt hinaus auszuweiten, sowie um Adoption, Ehe etc.
Bei einer Ausweitung der Diskriminierungsgesetze in punkto Weltanschauung habe ich allerdings auch Bedenken, es dürfte etwas schwieriger werden Rechtsradikale, sofern sie nicht gegen Gesetze verstoßen, auszugrenzen.

Btw:
In Deutschland, geltend AGG*, gab´s ja mal einen Fall mit Udo Voigt, bei dem der Bundesgerichtshof folgendermaßen entschieden hat: Hotelbetreiber dürfen Rechtsextremisten wegen ihrer politischen Überzeugung als Gäste ablehnen. [www.sueddeutsche.de]

* Im Verlauf der Entwicklung der Bundesrepublik Deutschland wurde das Diskriminierungsverbot einfachgesetzlich auch auf Grund des Rufens der Frauenbewegung und der EU-Verträge immer mehr auf das Verhältnis zwischen Privaten ausgeweitet und in verschiedenen Rechtsgebieten konkretisiert. Jüngstes Beispiel dafür ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), nach dem ein Arbeitgeber einzelne Arbeitnehmer bei jeglichen Entscheidungen (Kündigungen, Weisungen, beruflicher Aufstieg) nicht auf Grund ihres Geschlechts benachteiligen darf. Auch im Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen ist ein Verbot der Diskriminierung geregelt, das marktbeherrschenden Unternehmen untersagt, Wettbewerber ohne sachlich gerechtfertigten Grund unterschiedlich zu behandeln. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz wurde als Umsetzung der europarechtlichen Vorgaben eingeführt. Es soll ungerechtfertigte Benachteiligungen aus Gründen der „Rasse“, der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion, Weltanschauung, von Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen.
Ferner regeln die Landesgleichstellungsgesetze die Gleichstellung behinderter Menschen und die Gleichstellung der Geschlechter.

[de.wikipedia.org]

“War is peace. Freedom is slavery. Ignorance is strength.” ― George Orwell, 1984


1 mal bearbeitet. Zuletzt am 23.01.15 16:00 von Seraphina.
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