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Zitat
Terad
@Torka: zwecks rumschmusen im Cafe:
[www.vice.com]
Soviel zu "wir wollen das auch bei heteros nicht"
Zitat
n_o_x
was soviel heißt dass eine Meinungsdiktatur hinsichtlich Homosexualität vorgesehen ist. nicht nur für das Prückel ;)
Obwohl ich die Reaktion der Geschäftsführerin absolut nicht in Ordnung finde (sowohl was sie gesagt hat als auch die Tatsache, dass die Gäste dann rausgeworfen wurden) habe ich doch so meine Zweifel daran, ob das so stimmt mit dem ganz normalen Begrüßungskuss, einfach deswegen weil ein solcher wohl weder dem Kellner noch sonst irgendjemandem aufgefallen wäre, denn unter Frauen sind ja körperliche Annäherungen wie Begrüßungsküsse nun wirklich nix besonderes (auch unter Hetero-Frauen).Zitat
Seraphina
Lt. Aussagen der beiden Frauen hat es sich lediglich um einen normalen, also „gesellschaftstauglichen“ Begrüßungskuss gehandelt und nicht wie in einigen Medien bzw. von FPÖ kolportierten „Zungenpritscherl“...
Bei einem Zungenkuss wäre es also etikettenkonform so einen „Puff-Sager“ zu machen?
Zitat
Seraphina
Und dass die Besitzerin jeden, egal ob hetero oder homosexuell, rauswirft, der sich ihres Erachtens überküsst, hat die Besitzerin ja lt. Aussagen der beiden Frauen beim Rauswurf nicht gesagt...
Das ist allerdings nicht richtig. Aufgrund des Geschlechts und/oder der ethnischen Zugehörigkeit darf Personen z.B. der Zugang zu Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen (e.g. Restaurants) nicht verwehrt werden. Leider schützt das Gesetz Homosexuelle nicht vor Diskriminierung.Zitat
Seraphina
Und natürlich hat der Lokalbesitzer das juristische Recht jeden rauszuwerfen, der seines Erachtens nicht ins Lokal reinpasst...
Danke. Genau das.Zitat
mort
es geht nicht um meinungen sondern darum, dass leute für das wie sie sind (und wofür sie nunmal nix können) nicht extra scheisse behandelt werden.
Vom Geschlecht steht da aber gar nichts.Zitat
Terad
Das ist allerdings nicht richtig. Aufgrund des Geschlechts und/oder der ethnischen Zugehörigkeit darf Personen z.B. der Zugang zu Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen (e.g. Restaurants) nicht verwehrt werden. Leider schützt das Gesetz Homosexuelle nicht vor Diskriminierung.Zitat
Seraphina
Und natürlich hat der Lokalbesitzer das juristische Recht jeden rauszuwerfen, der seines Erachtens nicht ins Lokal reinpasst...
[www.help.gv.at]
Guckst du hier:Zitat
Ich nicht
Vom Geschlecht steht da aber gar nichts.Zitat
Terad
Das ist allerdings nicht richtig. Aufgrund des Geschlechts und/oder der ethnischen Zugehörigkeit darf Personen z.B. der Zugang zu Versorgung mit öffentlichen Gütern und Dienstleistungen (e.g. Restaurants) nicht verwehrt werden. Leider schützt das Gesetz Homosexuelle nicht vor Diskriminierung.Zitat
Seraphina
Und natürlich hat der Lokalbesitzer das juristische Recht jeden rauszuwerfen, der seines Erachtens nicht ins Lokal reinpasst...
[www.help.gv.at]
Wie auch immer, dieses Gesetz lässt sich natürlich sehr oft sehr leicht umgehen, indem man einfach nicht sagt, dass die Person aufgrund ihrer Herkunft bspw. das Lokal nicht betreten darf, sondern irgendeinen Vorwand erfindet.
Man könnte das Gesetz wohl ausweiten, aber ändern würde sich dadurch wohl auch nichts, denn wie gesagt, man kann es leicht umgehen.Zitat
Terad
Guckst du hier:
[www.help.gv.at]
Klar lässt sich das umgehen. Strafbar ist es allerdings trotzdem. Und in dem konkreten Fall gab es nicht mal ein Gesetz zum Umgehen.