Berlin (dpa) - Netzgemeinde gegen Regierungen: Um das internationale Handelsabkommen ACTA ist ein heftiger Konflikt entbrannt. In Deutschland war es lange ruhig um das Anti-counterfeiting Trade Agreement (Handelsabkommen zur Abwehr von Fälschungen), das im Januar von der EU unterzeichnet wurde.
Jetzt aber mobilisieren die Gegner für Samstag zu Demonstrationen. Sie sehen in ACTA eine Gefahr für die Freiheit im Internet. Die Befürworter halten ACTA für wichtig, um Verstöße gegen Urheberrechtsverletzungen einzudämmen.
So behandelt Abschnitt 5 des Vertragswerks die «Durchsetzung von Rechten des geistigen Eigentums in der digitalen Umwelt». Jeder Unterzeichnerstaat habe in seinem eigenen Rechtsbereich für eine wirksame Strafverfolgung und Abschreckung zu sorgen. Internet-Provider sollen Daten wie die IP-Adresse herausrücken, die bei Verstößen eine Identifizierung von Personen ermöglichen. Inhaber von Urheberrechten können dann ihre Ansprüche juristisch durchsetzen. Ferner sollen Maßnahmen gegen die Umgehung von Kopierschutztechniken ergriffen werden.
Zu den 37 Staaten, die das Abkommen vereinbart haben, zählen unter anderem die 27 EU-Mitglieder, die Schweiz, die USA und Japan. Deutschland hatte ACTA bis Dienstag aus formalen Gründen noch nicht unterzeichnet - was aber nach Informationen aus dem Auswärtigen Amt in Kürze nachgeholt werden soll. In Polen und Tschechien wurde hingegen die Ratifizierung des Vertrags nach heftigen Protesten vorerst ausgesetzt. «Wir dürfen auf keinen Fall zulassen, dass die bürgerlichen Freiheiten und der freie Zugang zu Informationen in irgendeiner Weise bedroht sind», erklärte am Montag der tschechische Ministerpräsident Petr Necas.
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ACTA-Gegner wie die Grünen spüren in dem Vertrag hingegen «die Luft von Repression und nicht von neuen, alternativen Wegen», wie es in einem Beschluss des Bundesvorstands vom Montag heißt - mit der Überschrift: «ACTA zu Fall bringen!» Beflügelt werden die Gegner von der Protestbewegung in den USA, der es im Januar gelang, die dortigen Urheberrechtsinitiativen SOPA und PIPA vorerst auf Eis zu legen.
Netzaktivist Markus Beckedahl, Vorsitzender des Vereins Digitale Gesellschaft und Mitglied der Internet-Enquete des Bundestags, sieht ein Problem in den allgemein und vage gehaltenen Formulierungen des ACTA-Textes. «Wenn es dann zu unterschiedlichen Interpretationen kommt, ist die Frage: Geht das Pendel in Richtung Meinungsfreiheit oder in Richtung Schutz von geistigen Monopolrechten?»
........... BITTE ALLE UNTERSCHREIBEN--siehe NOE LINK, ES GEHT UM WAS...............
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1 mal bearbeitet. Zuletzt am 07.02.12 12:45 von MissLilitha.