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Zitat
Lieber Herr xxxx,
vielen Dank für Ihre E-Mail.
In Bezug auf Ihre E-Mail halte ich wie folgt fest: Die Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung beinhaltet des Abschuss der Rabenvögel als LETZTE Konsequenz. Es sind in knapp zehn Punkten verschiedenste Maßnahmen festgelegt, die bereits VOR dem Abschuss zu ergreifen sind. Erst, wenn all diese Mittel und Wege nicht zum Erfolg führen, wird der Abschuss erlaubt.
Bereits in den vergangenen Jahren wurde über 30.000 Vögel abgeschossen - nicht über Verordnung, aber über Genehmigung durch Einzelbescheid. Die Verordnung beinhaltet in diesem Sinne keine Novelle, sondern bringt eine Verwaltungsvereinfachung mit sich.
Wie von "Vier Pfoten" häufig angenommen wird, wird auch KEIN EINZIGER Storch auf Basis dieser Verordnung abgeschossen werden. Es ist uns ein besonderes Anliegen, diesen Irrtum aufzuklären!
Mit freundlichen Grüßen,
MMag. Anja Schöggl
Zitat
mez
es lebe das goldfischglas! und meins gehört nur mir allein!
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mondprin
Es gibt eventuell auch andere Gründe als Spaß am Schießen..!
Zitat
mez
tja so lange man selbst keinen direkten schaden davon hat is es natürlich leicht mit dem finger auf die zu zeigen die versuchen die schäden im griff zu halten, is bei vielen themen so das die wenigsten hier über den tellerrand schaun wollen ;)
es lebe das goldfischglas! und meins gehört nur mir allein!